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Vorlage - VII/STR/65/0434/21  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
Anlagen:
Lageplan Beethovenstr.

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 Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Beethovenstraße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Beethovenstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.       

.

 

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Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 und 18a i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des

Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 15.12.2020 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wurde im § 18a (1) des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Gemeinden die Möglichkeit gegeben Beiträge, die sie noch nicht erhoben haben,

erheben können, soweit die Beitragspflicht bis spätestens 31.12.2019 entstanden ist.

Dies trifft für die Maßnahme in der Beethovenstraße zu.

 

Im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2019 die Verlegung neuer Energiekabel fortgesetzt. Das vorhandene Beleuchtungskabel war störanfällig und musste bereits mehrfach repariert werden. Die vorhandenen Betonmasten stammten aus den 70-er Jahren und waren sehr marode. Die Standsicherheit konnte längerfristig nicht mehr gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Verlegung der Energiekabel das Beleuchtungskabel mitverlegt.

Vor der Baumaßnahme befanden sich 6 Leuchten im Ausbaubereich.

Nach Verlegung des Erdkabels und des Beleuchtungskabels wurden 6 neue Masten errichtet. Die vorhandenen Leuchtköpfe entsprachen bereits den lichttechnischen Voraussetzungen, sodass sie wiederverwendet wurden.

 

Der Gehweg befand sich in einem desolaten Zustand. Infolge der Verlegung der Versorgungsmedien war eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar und es erfolgte der grundhafte Ausbau in Betonpflaster.

 

Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

Da der Gehweg und die Straßenbeleuchtung erneuert wurden, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Da nur ein Abschnitt der Beethovenstraße erneuert wurde, ist die Abschnittsbildung wie folgt vorzunehmen:

 

Von Einmündung Anna-Magdalena-Bach-Straße, Flurstück 171 der Flur 8 westlich und Flurstück 3/31 der Flur 9 östlich bis Kreuzung Beethovenstraße/Gustav-Mahler-Straße, Flurstück 81/6 der Flur 8 westlich und Flurstück 3/39 der Flur 9 östlich.

 

Bauzeit:  Mai bis Juli 2019

 

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Beethovenstraße als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren ist, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient (Haupterschließungsstraße), errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung.

 

Mittelfristig und unter Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel wird die Stadt Zeitz mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges in der Beethovenstraße fortfahren.

 

 

 

 

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1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:        54100

Sachkonto:    13001

Bemerkung:

Einnahmen Straßenausbaubeiträge ca. 20.000 €

Diese Zahl ist vorbehaltlich, da sich die genannte Einnahme vorerst auf die Beitragsschätzung bezieht. Das heißt, dass bezüglich der Beträge noch Änderungen möglich sind.

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

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Anlagen:

Lageplan  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Beethovenstr. (1046 KB)