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Vorlage - VII/STR/BM/0444/21  

Betreff: Grundsatzentscheidung Thälmannstadion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeisterin
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
13.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   

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Der Stadtrat beschließt,

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit der vom 1. FC Zeitz in Vorbereitung zur Gründung befindlichen gGmbh, hilfsweise unter Erklärung der diesbezüglichen Absicht noch mit dem 1. FC Zeitz selbst, eine Vereinbarung abzuschließen, wonach die Nutzungsrechte und die Verantwortung für den pflegerischen Aufwand sowie Unterhaltsleistungen (wie z. B. die Gebäudereinigung) des Thälmannstadions inkl. der Funktionsgebäude an diese bzw. die noch zu gründende gGmbH übertragen wird.

 

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Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Der 1. FC Zeitz ist aktuell Hauptnutzer des Ernst-Thälmann-Stadions in Zeitz. Dieses wurde nach dem Hochwasser 2013 mit Fördermitteln umfassend saniert. Dem 1. FC Zeitz e.V. ist die finanzielle Situation der Stadt Zeitz bekannt. Ihm sind auch die mit der Pflege des Stadions verbundenen Kosten der Stadt im Wesentlichen bekannt.

 

In Anlehnung an die Vereinbarung der Stadt mit der IG Klinkerhallen, möchte der 1. FC Zeitz e. V. den Betrieb des Thälmannstadions sichern. Hierzu befindet er sich gerade im Gespräch mit dem Landessportbund und diversen Fördermittelgebern, um die richtige Betriebsform zu finden. Wahrscheinlich ist die Gründung einer gGmbH, die dann – ähnlich der IG Klinkerhallen – den Betrieb der Sportstätte fördern, diese als Veranstaltungsstätte vermarkten und gleichzeitig sicherstellen soll, dass das Stadion jederzeit für die vorgesehenen sportlichen Aktivitäten der Vereine der Stadt zur Verfügung steht.

 

Gemeinsam mit der Stadt soll ein solcher Vertrag neben der Sicherstellung des Betriebs des Stadions inklusive der Pflege der Flächen, auch sicherstellen, dass die Vorgaben der Fördermittelgeber während der Zweckbindungsdauer und darüber hinaus sichergestellt sind. Der hierzu notwendige Zuschuss der Stadt, soll ebenfalls Thema des Vertragsentwurfes sein, der sodann nach Abschluss der Gespräche vom Stadtrat erneut zu beschließen ist.

 

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

 

noch keine – die finanziellen Auswirkungen werden in der nachfolgenden Beschlussvorlage umfassend dargestellt

 

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

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