Vorlage - VII/STR/20/0445/21
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Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Aufgrund der erheblichen Arbeitsrückstände zur Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 - 2020 wurde in der Stadtratssitzung am 22.07.2021 ein entsprechender Umsetzungsplan für die Erarbeitung bzw. Vorlage der rückständigen Jahresabschlüsse erbeten.
Derzeitig werden die notwendigen Vorgänge und damit verbundenen Buchungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 bearbeitet. Dazu sind auch Zuarbeiten anderer Fachbereiche erforderlich, welche u. a. die Vermögensfortschreibung und Neubewertung durch die Aktivierung oder Übertragung von Straßen betreffen.
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse erfolgt einzeln, da die jeweiligen Ergebnisse der Vorjahre in den Rechnungen der nachfolgenden Jahre zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig besteht der Anspruch die Jahresabschlüsse in einer angemessenen Qualität aufzustellen, um Fehler oder Nacharbeiten in nachfolgenden Haushaltsjahren zu vermeiden.
Die Anwendung des Erlass des MI LSA vom 15.10.2020 zur "Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse" ist an Bedingungen geknüpft - so sollen alle offenen Jahresabschlüsse von 2014 bis 2020 bis zum Ende diesen Jahres vorgelegt werden und für das Haushaltsjahr 2021 ist der Jahresabschluss vollständig und korrekt bis zum 30. Juni 2022 dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt zu übergeben. Dies ist aufgrund der gegebenen Umstände leider nicht möglich. Die derzeitige Personalausstattung des zuständigen Sachgebietes lässt eine zeitnahe Bearbeitung der rückständigen Jahresabschlüsse neben der laufenden Aufgabenerfüllung und diversen zusätzlichen Projekten (Einführung der E-Rechnung, Einführung und Umsetzung des § 2b UStG und die Grundsteuerreform) nicht zu.
Die Situation ist für alle Beteiligten nicht befriedigend. Allerdings steht noch viel Arbeit bevor, welche im Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen zu bewältigen ist. Aufgrund dieser Thematiken ist es nicht leistbar und möglich, diese Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Es wird jedoch weiter intensiv an der Erstellung der Jahresabschlüsse gearbeitet.
Der Aufstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse soll nach folgendem Umsetzungsplan erfolgen:
Übergabe an RPA
Jahresabschluss 2014 in Bearbeitung bis 31.12.2021
Jahresabschluss 2015 in Bearbeitung bis 31.03.2022
Jahresabschluss 2016 in Bearbeitung bis 30.06.2022
Jahresabschluss 2017 bis 31.12.2022
Jahresabschluss 2018 bis 31.03.2023
Jahresabschluss 2019 bis 30.06.2023
Jahresabschluss 2020 bis 31.12.2023