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Vorlage - VII/STR/40/0447/21  

Betreff: Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
13.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Krea 2021

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Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Kreativitätszentrum Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten um 525,00 € auf 15.525 € zuzustimmen.

 

ALTERNATIV:

 

Der Stadtrat lehnt den Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten  auf 15.525 € ab.

 

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Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Zwischen der Stadt Zeitz und dem Kreativitätszentrum Zeitz e. V. wurde am 09.07.2009 für die Zeit bis zum 31.12.2011 ein Vertrag geschlossen.

Mit diesem hat die Stadt Zeitz das Kreativitätszentrum Zeitz e. V. mit der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Komplexprogramms beauftragt, vielfältige und flexible Betätigungsangebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten.

Es besteht zudem ein Mietvertrag zwischen der Stadt Zeitz und dem Kreativitätszentrum                            Zeitz e. V.

 

Im § 2 Satz 2 ist geregelt, dass …." die Stadt Zeitz jährlich eine Komplementärfinanzierung der Lohnkosten maximal bis 12,0 T€ übernimmt.

 

Im § 2 Satz 3 ist geregelt dass…." die Stadt Zeitz sich darüber hinaus an der Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 10,0 T€ beteiligt.

 

In den Folgejahren sind Änderungen vorgenommen worden:

 

1. Änderung am 30.05.2011  § 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2014.

 

2. Änderung am 22.07.2014  § 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt am 01.01.2015 und endet am 31.12.2017.

 

3. Änderung am 18.12.2015  § 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2020.

 

4. Änderung am 18.12.2018  § 2 Finanzierung

Zur Finanzierung des Projektes  übernimmt die Stadt Zeitz im Jahr 2019 Lohnkosten in Höhe von 15,0 T€.

 

5. Änderung am 17.04.2020 § 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt am 01.01.2020 und endet am 31.12.2020

 

6. Änderung am 26.10.2020 § 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2022

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am 19.11.2018 dem Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. auf Erhöhung der Zuwendungen für Personalkosten 2019  in Höhe von 3.000,00 € zugestimmt und die Deckung dafür aus dem Produkt Stadtfeste beschlossen.

 

Mit dem Antrag des Kreativitätszentrums Zeitz e. V. vom 04.07.2019 wurde für das Jahr 2020 erneut  beantragt, eine Personalkostenförderung in Höhe von 15,0 T€ zu bewilligen.

 

Eine Erhöhung der Fördermittel für Personalkosten in Höhe von 3.000 € für das Jahr 2020 wurde gleichermaßen im Burgenlandkreis beantragt und vom Jugendhilfeausschuss genehmigt.

 

Somit erhielt das Kreativitätszentrum Zeitz e. V. Zuwendungen für Personal- sowie Betriebs- und Sachkosten vom Burgenlandkreis in Höhe von 99.200,00 €.

 

Für das Jahr 2022 beantragt das Kreativitätszentrum Zeitz beim Burgenlandkreis  Zuwendungen in Höhe von 104.500,00 €  und bei der Stadt Zeitz 15.525,00 € Personal- und 10.000,00 € Betriebs- und Sachkosten.

 

Das Kreativitätszentrum begründet die Erhöhung mit den gezahlten Gehältern nach TVöD für Sozialarbeiter und Erzieher und mit nachhaltiger, qualifizierter und engagierter Tätigkeit aller Mitarbeiter.

 

Der Arbeit des Vereines "Kreativitätszentrum Zeitz e. V." liegt ein ganzheitliches Konzept der Förderung aller Sinne zugrunde. Die Anregung zu kreativer Aktivität von früher Kindheit an auf vielen verschiedenen musisch-künstlerischen, aber auch ausgewählten intellektuellen Gebieten, vermittelt Anstöße für eigene spätere Interessengebiete, Hobbys und Vorlieben, die zu sinnhaften Lebenszielen und Lebensentscheidungen führen können.

 

Die Veranschlagung im Haushaltsplan im Produktkonto 36610.531801 erfolgte bisher in Höhe von 15.000 €.

 

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1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

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Anlage

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Krea 2021 (1361 KB)