Vorlage - VII/STR/40/0450/21
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Die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses beschließen in ihrer (Sonder-)sitzung am 26.08.2021 eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung auf dem Produktkonto 36510.783200/082200 Sammelposten in Höhe von insgesamt 20.546,46 €.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn die Aufwendungen und Auszahlungen unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Mit Schreiben vom 17.05.2021 informierte das Jugendamt des Burgenlandkreises die Träger von Kindertageseinrichtungen über das Investitionsprogramm für den Ausbau der "Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder". Die Fördermittelrichtlinie zur Umsetzung dieses Programmes wurde im Runderlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.04.2021 im MBl. LSA Nr. 17/2021 vom 10.05.2021 veröffentlicht.
Förderfähig über dieses Programm sind Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierung-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Investitionen.
Die Investitionen müssen bis zum 31.12.2021 abgeschlossen und die dafür aufzuwendenden Mittel verausgabt worden sein.
Die Stadt Zeitz beantragte mit Schreiben vom 21.05.2021 Zuwendungen für Ausstattungs- und Renovierungsinvestitionen in den Horten in ihrer Trägerschaft. Diese Anträge wurden mit Bescheiden des Jugendamtes des Burgenlandkreises vom 28.06.2021 bewilligt.
Bis zum 12.08.2021 wurden die Leistungen als Freihändige Vergaben ausgeschrieben und Angebote eingeholt. Die Zuschlagsfrist endet am 31.08.2021. Der Lieferzeitraum der Ausstattungsinvestitionen beträgt zwischen 8 und 12 Wochen.
Da die Fördermittelrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms für den Ausbau der "Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" erst am 10.05.2021 veröffentlicht und die Stadt Zeitz als Träger von Kindertageseinrichtungen hierüber erst am 17.05.2021 informiert wurde, waren die Aufwendungen / Auszahlungen für die Investitionen und die entsprechenden Erträge / Einzahlungen aus Fördermitteln im Haushaltsplan der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 nicht planbar.
Die sachliche Unabweisbarkeit der Aufwendungen / Auszahlungen ergibt sich im vorliegenden Fall aus den Haushaltsgrundsätzen zur sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und der Einnahmebeschaffung (§ 98 Abs. 2 und 4, § 99 KVG LSA) - die Ausgaben werden zu 70 % über Fördermittel refinanziert.
Die zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Zuwendungsvoraussetzung die Investitionen bis zum 31.12.2021 abzuschließen und die dafür aufzuwendenden Mittel zu verausgaben.
Bereits am 17.08.2021 wurde der Planansatz auf dem Produktkonto 36510.783200/082200 Sammelposten von 59.800 € um 12.759,47 € auf 72.559,47 € erhöht. Um nunmehr weitere Leistungen in Höhe von 7.786,99 € beauftragen zu können, muss der bereits genehmigte überplanmäßige Ausgabebedarf nochmals erhöht werden. Dieser liegt dann bei insgesamt 20.546,46 €.
Die Deckung erfolgt aus den Erträgen / Einzahlungen aus Fördermitteln auf dem Produktkonto 36510.234170 / 681200 Fördermittel für den Ganztagsausbau.
Da der überplanmäßige Bedarf die Wertgrenze von 15.000 € übersteigt, fällt seine Genehmigung gemäß § 23 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. V. m. Pkt. I.3.1 der Vollmachtsverfügung in die Zuständigkeit des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.