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Vorlage - VII/STR/75/0481/21  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
10.11.2021 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
15.11.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Synopse_3.+Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung
20211009_ARE-2_WiPlan_Pirkau_2022 (1)

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Der Stadtrat beschließt die nachstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslo­sen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.

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Begründung:

 

Die derzeit geltende Schmutzwassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basiert auf der Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2018 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2019-2021.

 

Daher war es erforderlich, eine neue Kalkulation für den neuen Kalkulationszeitraum 2022-2024 zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation ist nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) erfolgt. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurde für das Entsorgungsgebiet 2 für die Jahre 2022-2024 die Schmutzwassergebühr (zentral) kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgt auf Basis der Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2019 und 2020, für das Jahr 2021 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Das Ergebnis aus der Nachkalkulation wurde in dem Gebührensatz berücksichtigt.

 

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Anlagen:

 

-          3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen

Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von

Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der

Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)

-          Synopse

-          Gebührenkalkulation Entsorgungsgebiet Pirkau Nachkalkulation 2019-2021, Kalkulation 2022 bis 2024 vom 09.10.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 (52 KB)    
Anlage 2 2 Synopse_3.+Änderungssatzung_Entwässerungsgebührensatzung (202 KB)    
Anlage 3 3 20211009_ARE-2_WiPlan_Pirkau_2022 (1) (862 KB)