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Vorlage - VII/STR/63/0493/21  

Betreff: Antrag auf Förderung einer Fahrradladestation
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Freie Wähler
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
25.01.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei der LottoTotto GmbH Sachsen-Anhalt den Antrag auf Förderung einer Fahrradladestation zu stellen. Die Eigenmittel in Höhe von ca. 1.000,00€ sind in den HH 2022 aufzunehmen.

Begründung:

Die Lotto Totto GmbH des Landes Sachsen Anhalt hat ein Förderprogramm für Fahrradladestationen aufgelegt. Weitere Hinweise und Antragsunterlagen sind unter:

https://www.lottosachsenanhalt.de/lotto-foerdert/fahrrad-ladestationen?gbn=11

zu finden. Der Aufstellort; in der nachts verschlossenen Bahnhofshalle; ist so gewählt, dass die Ladestation hoffentlich keinem Vandalismus zum Opfer fällt. Weiterhin ist der Zeitzer Bahnhof ein wichtiger Punkt im ÖPNV. Eine entsprechende Fahrradabstellanlage wird bereits im Zuge des Neubaus des Busbahnhofes realisiert. Die beantragte Ladestation soll das Gesamtangebot abrunden.

 

 

Kosten gesamt:

ca. 6500€ Förderung 85%

Eigenmittel ca. 1000€ 15%

 


Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

X Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch den Fördermittelgeber.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

X Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja   X Nein   nicht einschlägig

 

 

 

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Anlagen: