Vorlage - VII/STR/20/0499/21
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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 8 KVG LSA i.V.m. § 84 Abs. 2 KVG LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss-Nr. IV/STR/20/1762/0406/09
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aufzuhebende Beschlüsse: | Beschluss-Nr. IV/STR/20/1762/0406/09
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Begründung:
Durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wurde eine Haushaltsanalyse in der Stadt Zeitz durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden im Jahr 2021 vorgestellt und Konsolidierungs- und Liquiditätspotential auf Grundlage eines Kennzahlenvergleichs aufgezeigt, um das bestehende Haushaltsdefizit abzubauen.
Für die Hundesteuern wurde im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs von Mittelzentren in Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Steuersätze der Stadt Zeitz unterhalb des Mittelwertes der Vergleichsgruppe liegen.
Es wurde empfohlen, die Steuersätze für die Hundesteuer neu festzusetzen und sich dabei im Mittelwert zu orientieren.
Die Steuersätze für die Hundesteuer wurden dementsprechend angepasst.
Das rechnerische Konsolidierungspotential beträgt 18.348,00 € (angemeldete Hunde zum Stichtag 30.09.2021).
Darüber hinaus wurden die Regelungen zu gefährlichen Hunden entsprechend dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) angepasst, die Hundesteuermarke kostenfrei gestellt und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Diese Maßnahme wird in die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen.
1. Finanzelle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 61110 | |
Sachkonto: 403200 | |
Bemerkung: Ab Haushaltsjahr 2022 Hundesteuer – Mehrerträge 18.300 € |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlagen:
1. Hundesteuersatzung – Leseart
2. Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz (Lesefassung) (312 KB) | |||
2 | Synopse Hundesteuersatzung (244 KB) |