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Vorlage - VII/STR/20/0499/21  

Betreff: Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
09.11.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
16.11.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Ordnungsausschuss Entscheidung
30.11.2021 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
30.11.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
01.12.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
14.12.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
13.12.2021    ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau      
17.01.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
14.12.2021 
ABGESAGT- Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
18.01.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz abgelehnt   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
02.12.2021    ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
20.01.2022    ABGESAGT Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
21.01.2022    Sitzung des Ortschaftsrates Kayna IM UMLAUFVERFAHREN      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz (Lesefassung)
Synopse Hundesteuersatzung

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz.

 

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Gesetzliche Grundlage:

§ 8 KVG LSA

i.V.m. § 84 Abs. 2 KVG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss-Nr. IV/STR/20/1762/0406/09

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Beschluss-Nr. IV/STR/20/1762/0406/09

 

Begründung:

Durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wurde eine Haushaltsanalyse in der Stadt Zeitz durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden im Jahr 2021 vorgestellt und Konsolidierungs- und Liquiditätspotential auf Grundlage eines Kennzahlenvergleichs aufgezeigt, um das bestehende Haushaltsdefizit abzubauen.

Für die Hundesteuern wurde im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs von Mittelzentren in Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Steuersätze der Stadt Zeitz unterhalb des Mittelwertes der Vergleichsgruppe liegen.

Es wurde empfohlen, die Steuersätze für die Hundesteuer neu festzusetzen und sich dabei im Mittelwert zu orientieren.

 

Die Steuersätze für die Hundesteuer wurden dementsprechend angepasst.

Das rechnerische Konsolidierungspotential beträgt 18.348,00 € (angemeldete Hunde zum Stichtag 30.09.2021).

 

Darüber hinaus wurden die Regelungen zu gefährlichen Hunden entsprechend dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) angepasst, die Hundesteuermarke kostenfrei gestellt und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Diese Maßnahme wird in die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen.

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 61110

Sachkonto: 403200

Bemerkung:

Ab Haushaltsjahr 2022 Hundesteuer – Mehrerträge 18.300 €

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

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Anlagen:  

1. Hundesteuersatzung – Leseart

2. Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuersatzung der Stadt Zeitz (Lesefassung) (312 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Hundesteuersatzung (244 KB)