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Vorlage - VII/STR/65/0511/21  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200, Investitionsnummer: 5410015015 – investiver Zuschuss Oberflächenentwässerung Paul-Wegmann-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

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Der Finanzausschuss  bewilligt auf der Grundlage des § 105 KVG LSA  die Erhöhung

der Ausgaben im Finanzplanjahr 2021 bei dem o.g. Produkt/Konto von 117.000,00 € auf

144.000,00 €.

 

Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 27.000,00 € erfolgt aus dem Produkt/

Konto 54100.785200/096200, Investitionsnummer 5410022006 GBM + i.Z. Tannenberg

Kayna - Kanal-und Straßenbau.

 

 

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Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.11.2020 wurden die Kanalbauarbeiten in der Paul-Wegmann-Straße und in der Kurzen Straße in Zeitz im Auftrag des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz durchgeführt.

Es wurden neue Regen- und Schmutzwasserkanäle im Trennsystem errichtet einschließlich der Erneuerung der Straßenabläufe zur Fassung des Oberflächenwassers der Straße und Nebenanlagen.

 

Gemäß § 23 Abs. 3 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Baulastträger verpflichtet, sich an den Herstellungskosten einer Straßenentwässerung in der Höhe zu beteiligen, wie es die Herstellung einer eigenen Straßenentwässerung erfordern würde.

 

Die Schlussrechnung für den investiven Zuschuss ist am 15.11.2021 in Höhe von 143.929,45 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Im Haushaltsplan 2021 sind aber nur Mittel in Höhe von 117.000,00 € in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 2020/ 2021 eingestellt worden.

Aufgrund der allgemeinen Baukostenerhöhungen und von notwendigen Zusatzleistungen hat sich der investive Zuschuss auch erhöht, da die Abrechnung prozentual auf Grundlage der Schlussrechnungen aller Bauleistungen und Baunebenkosten (z.B. Vermessung, Ingenieurleistungen, Baugrundgutachten) erfolgt.

Zur Begleichung der vorliegenden Rechnung werden noch ca. 27.000,00 € benötigt.

 

Die Mittel bei der zur Deckung vorgeschlagenen Maßnahme werden aus folgenden Gründen im HH- Jahr 2021 nicht benötigt:

 

Der grundhafte Ausbau des Tannenberges in Kayna ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem AZV Weiße Elster-Haselbach/Thierbach und der Stadt Zeitz. Diese Maßnahme verzögert sich zeitlich, weil die Realisierung der Vorflut in der Waldstraße als Voraussetzung des Kanalbaus im Tannenberg durch den AZV planungsseitig noch nicht abgeschlossen ist. Aus derzeitiger Sicht wird die Planung Tannenberg 2021/2022 und die Realisierung 2023 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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1. Finanzelle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:       54100

Sachkonto:  785200/096200

Bemerkung: Invest-Nr. 54100.15015

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

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