Vorlage - VII/STR/75/0512/21
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Der Betriebsausschuss beschließt die
Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 1.500.000,00 EUR.
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Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit Bescheid vom 14.01.2021 durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises wie folgt genehmigt:
- Der im Wirtschaftsplan 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 4.370.690 € wird gemäß § 2 EigBG LSA i. V. m. § 108 Abs. 2 KVG LSA genehmigt.
- Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.516.020 € ist gemäß § 2 EigBG LSA i.V.m. § 107 Abs. 4 KVG LSA in voller Höhe genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird gemäß § 2 EigBG i. V. m. § 107 Abs. 4 KVG LSA erteilt.
- Im Übrigen wird der Wirtschaftsplan zur Kenntnis genommen.
- Für diese Entscheidung werden keine Gebühren erhoben.
Aufgrund geringerer Investitionskosten ergibt sich ein niedrigerer Kreditbedarf, als durch die Kommunalaufsicht laut Bescheid vom 14.01.2021 genehmigt wurde.
Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ hat mit Schreiben vom 16.11.2021 Darlehensangebote von sieben Kreditinstitutionen unter folgenden Prämissen abgefordert:
Darlehensbetrag: 1.500.000,00 EUR
Darlehensart: Ratendarlehen
Auszahlung: 15.12.2021
Laufzeit: 60 Jahre
Zins- und Tilgungszahlungen: vierteljährlich, erstmals zum 31.03.2022
Zinsbindung: 10 Jahre (optional 20 und 30 Jahre)
Die Angebote werden am Tag der Sitzung vorgestellt.
Anlagen: