Vorlage - VII/STR/40/0531/21
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den im Pachtvertrag zwischen der Stadt Zeitz und dem Mitteldeutschen Umwelt- und Technikpark e. V. geregelten Zuschussbetrag im Jahr 2022 von bisher max. 7.000 € auf 30.000 € zu erhöhen. Der Zuschuss wird pauschal zu Deckung der Personal- und Sachkosten gewährt und dient zweckgebunden der Betreibung des technischen
Industriemuseums Brikettfabrik Herrmannschacht.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Verein "Mitteldeutscher Umwelt- und Technikpark" e. V. richtete anliegenden Antrag zur Erhöhung des Zuschuss der Stadt Zeitz von bislang 7.000 €/ Jahr auf 30.000 €/ Jahr mit Schreiben vom 15.12.2021 an die Stadt.
Im Pachtvertrag zwischen der Stadt Zeitz und dem MUT e. V. ist im § 4 Pkt. 3 geregelt, dass der Pächter jährlich 2.000 € für Gas, Wasser, Abwasser und Strom erhält. Gemäß § 8 Pkt.1 des Pachtvertrags kann der Pächter bis zu 5.000 € für den Erhalt und die Unterhaltung des Pachtgegenstandes erstattet bekommen.
Die Brikettfabrik Herrmannschacht ist die älteste erhaltene Brikettfabrik der Welt. Sie wurde nach Richard Herrmann benannt und begann im Jahre 1889 mit der Produktion, welche bis Ende 1959 lief. Der Herrmannschacht wurde bereits 1961 unter Denkmalschutz gestellt. 1994 gründete sich der Verein "Mitteldeutscher Umwelt- und Technikpark" e. V. mit dem Ziel, dieses wichtige technische Industriedenkmal zu erhalten.
Das Grundstück selbst befindet sich im Eigentum der Stadt Zeitz, der MUT e. V. ist Pächter des Grundstückes, er unterhält es und organisiert den Museumsbetrieb dieses technischen Industriedenkmals.
Zwar richtet sich der Antrag auf eine dauerhafte Erhöhung des Zuschuss der Stadt Zeitz. Das bedeutet eine Bindung für die nächsten Haushaltsjahre. Angesichts der prekären Haushaltslage der Stadt Zeitz kann eine so weitreichende Entscheidung nicht ohne Blick auf die tatsächliche jährliche Haushaltssituation getroffen werden. Daher sieht der Beschlussvorschlag aktuell nur eine Erhöhung für das Jahr 2022 vor.
1. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: | Nein |
Produkt: 28100 – Heimat- und Kulturpflege | |
Sachkonto: 545800 – Erstattung Aufwand – 5.000 € 524101 – Heizkosten – 900 € 524104 – Energiekosten – 1.000 € 524105 – Wasser/Abwasser – 100 € | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
1) Antrag des MUT e. V. vom 15.12.2021
2) Wirtschaftsplan MUT e. V.
3) Stellungnahme FB Finanzen
4) Stellungnahme KAB
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2021-12-15 Antrag MUT (732 KB) | |||
2 | Wirtschaftsplan-MUT 2022-23 (66 KB) | |||
3 | Stellungnahme FB Finanzen (43 KB) | |||
4 | ehrhardt_220301-140803-806 (700 KB) |