Vorlage - VII/STR/40/0557/22
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Der Stadtrat stimmt der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz in Form einer
Sachspende vom Lions Club Zeitz - Bronzeskulptur zur Aufstellung vor dem Haus Judenstraße 2 zu. Der Sachwert inkl. Sockel beträgt ca. 25.000,00 €.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA § 99 Abs. 6 i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz darf zur Erfüllung einzelner Aufgaben, im vorliegenden Fall zur Bereicherung des innerstädtischen Umfelds in Form einer Bronzeskulptur, Zuwendungen annehmen.
Die Skulptur des Kretzschauer Künstlers Roland Lindner soll vor dem Gebäude Judenstraße 2 aufgestellt werden. Die Bronzeskulptur, welche einen Meilenstein, Herrn Ernst Albert Naether sowie mehrere Kinderwagen zeigt, soll auf einen Granitblock montiert werden. Die Maße des Granitblocks sind B 1,20m/ H 0,80m/ T 0,60m. Der Zeitzer Lions Club hat den vorgeschlagenen Standort vor dem ersten Wohn- und Geschäftshaus des Zeitzer Unternehmers E. A. Naether favorisiert.
Aus Sicht der Stadtverwaltung (Referat Denkmalschutz, SG Kultur und Tourismus und
Fachbereich Technisches Zeitz) sowie der Inhaberin des dort ansässigen Buchladens, der Hausverwalterin sowie den Versorgern gibt es hierzu keine Einwände.
Der Termin der Aufstellung steht noch nicht fest, da dieses Objekt von Herrn Lindner in Thailand gefertigt wird und man aufgrund der pandemischen Lage noch nicht einschätzen kann, wann das Reisen sowie der Transfer möglich wären.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine