Vorlage - VII/STR/BM/0565/22
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2022 zu.
Die Kulturförderung diente der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:
- Heinrich-Schütz-Musikfest
- Konzertreihe mit dem Eule-Orgel-Verein zum 10-jährigen Bestehen des Vereins sowie in Umrahmung der Sonderausstellung "Zitronen für Zeitz"
- Spielplatzfest mit Ferieneröffnungsparty
- Ferienabschlussparty im Sommerbad
- Rahmenprogramme sowie Werbemaßnahmen für Ausstellungen im Museum Schloss Moritzburg Zeitz
- Zeitzer Adventsmarkt
- Spielehaus im Schlosspark
- Konzert Jugendsinfonieorchester
- Weihnachtsmarkt Theißen
Gesetzliche Grundlage: | § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 15.12.2020, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 2. Änderung vom 19.09.2021 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 28100 Heimat- und Kulturpflege | |
Sachkonto: 414800 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Spenden etc. | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine