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Vorlage - VII/STR/40/0575/22  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
17.03.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Geldspende der Volksbank Halle (Saale) eG an die Städtische Kindertageseinrichtung Regenbogen in der Gertrudstraße 2 in Zeitz in Höhe von 3.200,00 € zu.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG - LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG - LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Die Städtische Kita Regenbogen erhält von der Volksbank Halle (Saale) eG eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.200,00 €r die Anschaffung eines Kinderbusses für 6 Kinder bis 3 Jahre inklusive Regen- und Sonnendach.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

keine