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Vorlage - VII/STR/65/0582/22  

Betreff: Bestellung eines Klimaschutzbeauftragten für die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
04.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
10.05.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.05.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, Fördermittel zur Erstellung eines

Klimaschutzkonzeptes und zur befristeten Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten zu beantragen. Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert. Soweit die Stadt Zeitz eine Förderzusage erhält, soll ein Klimaschutzmanager (m/w/d) eingestellt werden, welcher ein Klimaschutzkonzept für die Stadt erstellt, begleitende Prozesse organisiert und aus dem Maßnameplan des Konzepts umsetzt.

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

In Anbetracht der Zeiten des aktuellen Klimawandels und den geopolitischen Entwicklungen, gewinnt der Klimaschutz auf allen Ebenen immer mehr an Bedeutung. Alle Akteure sind dabei angehalten, innerhalb ihres Einflussbereichs, einen Beitrag dazu zu leisten. Mit der Erstellung eines kommunalen

Klimaschutzkonzepts, sollen daher ungenutzte Potenziale zur Minderung des

Energieverbrauches in der Kommune identifiziert werden. Das Klimaschutzkonzept dient weiterhin als Instrument, mit dem kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches aufgezeigt werden, deren Umsetzung zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Damit bietet das Konzept eine organisatorische Grundlage für die Handlungen der Kommune im Bereich Klimaschutz. Die gefassten Maßnahmen werden in einem Katalog zusammengefasst, der gewichtete Handlungsoptionen aufzeigt, die sukzessive abgearbeitet werden sollen.

 

Neben dem Klimaschutzaspekt, wirken sich viele der gängigen Klimaschutz- maßnahmen auch positiv auf die kommunale Energieeffizienz aus und können gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts von fortlaufenden Kosten darstellen.

 

Die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ist eine Schnittstellenaufgabe, die idealerweise durch einen qualifizierten Klimaschutz- manager organisiert wird.

Dieser koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, kommuniziert mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informiert sowohl

verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des

Klimaschutzkonzepts und initiiert Prozesse und Projekte für die übergreifende

Zusammenarbeit. Ziel ist es, Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der

Stadt/Gemeinde dauerhaft zu integrieren.

 

Um den Fördergegebenheiten Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Verwaltung die

Einstellung einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers als zusätzliche Personalstelle, welche zu 100 % gefördert wird, unter der Voraussetzung, dass die Antragstellung einer positiven Bewilligung durch den Fördermittelgeber unterliegt. Eine befristete Freistellung eines Beschäftigten innerhalb der Verwaltung für die Erfüllung dieser Aufgabenstellung, ist aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht zu sichern. Bei der Antragstellung geht die Verwaltung von der Möglichkeit der Beanspruchung des max. Bewilligungszeitraums (2 Jahre) für diese Stelle aus.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

keine