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Vorlage - VII/STR/40/0592/22  

Betreff: Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Information
02.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
01.08.2022 bis 31.07.2023_13.04.2022

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert über die Personalplanung und -besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.

 

 

 

 

Thieme

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023

 

1.       Planung der Betreuungsplätze

Im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:

Tageseinrichtung

Krippe

Kindergarten

 

Hort

Ge-samt

 

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

2 h

4 h

5 h

6 h

 

Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1

3

0

1

12

4

2

2

0

3

34

8

7

0

70

15

20

181

Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37

0

1

2

14

2

3

6

0

9

47

7

6

0

45

6

5

153

Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31

1

0

1

20

0

1

4

0

7

49

7

5

0

0

0

0

95

Städt. Kita Musikus         Auf dem Schlagstück 11 a

1

2

3

11

7

0

2

1

10

29

14

10

0

54

36

32

212

Städt. Kita lkerfreundschaft         Belgrader Str. 12 a

1

1

2

21

1

2

3

0

10

19

3

5

0

0

0

0

68

Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2

1

0

2

18

4

2

7

0

3

25

9

6

0

0

0

0

77

Städt. ITE Kleine Strolche Geschw.-Scholl-Str. 8c

3

0

3

19

1

2

1

2

1

21

9

10

0

0

0

0

72

Städt. Kita Wasserflöhe     Zeppelinstr. 4

1

0

1

13

2

1

3

6

4

27

3

1

0

0

0

0

62

Hort An der Weißen Elster                                       Freiligrathstraße 47

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1

65

7

9

82

Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1

74

16

14

105

Städt. Kita Schnauderbienchen         Pfalzstraße 1 OT Kayna

0

1

1

10

2

1

0

0

4

17

5

1

0

48

6

1

97

Städt. Kita                        Kleine Entdecker              dener Weg 10              OT Geußnitz

0

2

0

13

2

1

2

2

2

11

6

3

0

0

0

0

42

Städt. Kita                        Kleine Maulwürfe               Park 6 OT Theißen

0

1

2

14

3

2

1

1

6

14

6

3

0

57

7

1

118

Städt. Kita                        Kleine Wald-Spatzen        Siedlung 13 OT Luckenau

0

0

1

7

0

2

6

1

2

2

3

0

0

0

0

0

24

Gesamt:

11

8

19

170

28

19

37

13

61

295

80

57

2

413

93

82

1.388

 

255

543

 

590

1.388

Zum Vergleich:

 

 

 

 

Planung 2018/2019

275

611

476

1.362

Planung 2019/2020

268

609

544

1.420

Planung 2020/2021

258

670

580

1.408

Planung 2021/2022

226

577

534

1.338

Planung 2022/2023

255

543

590

1.388

Diese Zahlen beruhen auf den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und den bekannten Voranmeldungen.

 

2.      Berechnung des Personalbedarfs

 

2.1.  Mindestpersonalschlüssel gemäß § 21 KiFöG:

Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.

Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2

a)      r Kinder unter 3 Jahren 0,187 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

b)      r Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,083 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

c)      r jedes Schulkind 0,052 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.

 

Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarf:

 

a)      Kinder unter 3 Jahren     Mehrbedarf = 2,000 h/d

b)      Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht  Mehrbedarf = 2,024 h/d

c)      Schulkinder      Mehrbedarf = 1,600 h/d

 

2.2.  Erfüllung des Qualitätsanspruchs entsprechend dem Qualitätshandbuch für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis:

 

Gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA hat jede Tageseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt mit einem durch den Träger frei zu wählenden Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten.

Am 23.11.2018 haben der Burgenlandkreis und die Stadt Zeitz für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird das Qualitätshandbuch des Burgenlandkreises als Qualitätsmanagementsystem festgeschrieben.

Qualität erfordert insbesondere den Einsatz von Personal, Raum und Zeit. Die fehlenden bzw. zur Verfügung stehenden Ressourcen wirken sich auf die Prozess- und somit auf die Gesamtqualität der Betreuung, Bildung und Erziehung aus.

Aus diesem Grund muss der Träger ausreichend qualifiziertes Fachpersonal einplanen und  seine Personalbedarfsplanung regelmäßig aktualisieren. Dabei werden erhöhte Personalbedarfe zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt[1].

Zusätzliche Personalbedarfe ergeben sich aus…

 

2.2.1.     Leitungsstunden:

Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.


In seiner Sitzung am 08.07.2020 hat der Jugendhilfeausschuss des Burgenlandkreises für alle Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis ab dem 01.01.2021 eine einheitliche Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung beschlossen. Entsprechend dieser Empfehlung beinhaltet der angemessene Umfang einen Sockel  von 10 Wochenarbeitsstunden für jede Einrichtung und weitere 1,5 Wochenstunden pro festangestellten pädagogischen Mitarbeitenden in der Einrichtung. Für Außenstellen wird der Sockelbetrag zusätzlich mit mindestens 5 Wochenarbeitsstunden berücksichtigt.

 

2.2.2.     Einplanung von Wegezeiten:

In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.

 

2.2.3.     Ausfallzeiten:

Der Träger plant ausreichend qualifiziertes Fachpersonal ein. Erhöhte Personalbedarfe sind zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel zu berücksichtigen.

 

Erhöhte Personalbedarfe entstehen durch…

 

a)     Öffnungs- und Schließzeiten:

Jede Kita orientiert ihre Öffnungs- und Schließzeiten an den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und des Personals.

Die Einrichtungen der Stadt Zeitz dürfen in der Zeit von 05:30 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. bis 19:00 Uhr (Kleine Strolche) öffnen. In diesem Rahmen haben die Kitas durchschnittlich 12 h täglich und die Kita Kleine Strolche 13 h täglich geöffnet.

Der Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG bezieht sich aber nur auf den gesetzlichen Ganztagsanspruch von 10 Stunden.

Somit sind für die Kita Kleine Strolche zusätzlich 3 Stunden und für alle anderen Kitas 2 Stunden täglich Personal einzuplanen.[2]

 

b)     Ausfall

Zu den vergüteten Jahresarbeitsstunden (Bruttoarbeitszeit) einer pädagogischen Fachkraft zählen auch bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage, gesetzliche Feiertage und Fortbildungsmaßnahmen. Der Mindestpersonalschlüssel berührt hierbei aber keine Fragen der Dienstplangestaltung, der Aufsichtspflicht und des Kindeswohls.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Ausfall der Beschäftigten durch Urlaub und Krankheit ¼ der Jahresarbeitstage aller Fachkräfte beträgt und damit sehr hoch ist. Im normalen Dienstbetrieb einer Kindertageseinrichtung ist dieser Ausfall durch die verbleibenden Beschäftigten schwer aufzufangen. Die Belastungen durch den Personalmangel aber auch die Bewältigung der immer höheren Herausforderungen durch die Betreuung von Kindern (und Familien) nichtdeutscher Herkunft, mit Traumatisierungen und zunehmenden Verhaltensoriginalitäten, führen zu Überlastung, Demotivation und Erschöpfung, wie auch die sich häufenden Überlastungsanzeigen zeigen.

Um dieser Überlastung entgegen zu wirken, werden pro  Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Kindertageseinrichtungen 12,5 Tage zusätzlich über den gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel als Ausfallzeit eingeplant.

 

 

 

 

c)      Zusammenarbeit mit Eltern

r die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der jährlichen Entwicklungsgespräche, der Elternversammlungen, der weiteren Beratungsgespräche und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, steht der pädagogischen Fachkraft eine festgelegte Mindestzeit zur Verfügung.

 

  • r die Vor- und Nachbereitung /

hrliche Entwicklungsgespräche     4 Stunden pro Kind im Jahr

 

  • r die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung

von Elternversammlungen      8 Stunden pro Fachkraft im Jahr[3]

 

d)     Teamberatungen

Teamberatungen finden regelmäßig, mindestens einmal im Monat zur Bearbeitung pädagogischer Themen, Themen des QM-Prozesses und organisatorischen Absprachen

statt.

Hierfür stehen jeder pädagogischen Fachkraft 2 Stunden pro Monat zur Verfügung.[4]

 

e)      Mentorentätigkeit:

Die Ausbildung zur Erzieherin ist über zwei Jahre eine vollzeitschulische theoretische Ausbildung mit anschließender fachpraktischer Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dieser fachpraktischen Ausbildung stehen die Teams in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz sehr aufgeschlossen gegenüber. Es bedarf aber dennoch einer sehr intensiven Betreuung, Anleitung und Begleitung der Praktikanten/-innen.

Jeder pädagogischen Fachkraft, die als Mentorin tätig ist, sollte daher eine angemessene Zeit für fachliche Anleitung und Reflexion zur Verfügung stehen.

Hier ist mindestens 1 Stunde pro Mentorin in der Woche anzusetzen.[5]

 

f)       Stunden Fachkraft für Sprache und Integration

Von März 2011 bis Dezember 2015 nahmen die Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume an der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil.

Seit dem 01.01.2016 wurde diese Initiative ersetzt durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat zum Ziel, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln. r die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu bedarf es einer Kommunikationskultur, die soziale, kulturelle und sprachliche Vielfalt wertschätzt, an der Lebenswelt der Kinder und Familien ansetzt und die Teilhabe aller unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden gefördert.

An dieser Bundesinitiative nehmen das Montessori-Kinderhaus, die Kita Kinderträume, die Kita Musikus und die Kita Kunterbunt teil. In diesen Einrichtungen wurde je eine halbe Fachkraftstelle für die Sprachförderung geschaffen.

 

g)     Fachkraft für besondere Bedarfe gem. § 23 KiFöG LSA

Gemäß § 23 KiFöG LSA stellt das Land seit dem 01.08.2019 die Jahrespersonalkosten für 100 pädagogische Fachkräfte zur Förderung von Angeboten zur Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder zur Verfügung, die nicht die Schule besuchen. Damit sollen individuelle Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. Ziel der Förderung ist es, Tageseinrichtungen, die besonderen sozialen, pädagogischen oder anderweitigen besonderen Anforderungen unterliegen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

In der Stadt Zeitz konnte in den Kindertageseinrichtungen Kunterbunt, Kinderträume, Musikus und Montessori-Kinderhaus je eine halbe Fachkraftstelle für besondere Bedarfe eingerichtet werden.

 

3.      Personalbedarf und Personalbestand (Anlage 1)

Entsprechend des Pkt. 2 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf in Höhe von 340.726 Jahresarbeitsstunden.

Diesem steht zum 01.08.2022 ein Personalbestand in Höhe von 262.261 Jahresarbeitsstunden gegenüber, welcher sich um weitere 2.890 Jahresarbeitsstunden reduziert, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.

 

Zusammensetzung der Jahresarbeitsstunden:

 

Jahresbetreuungsstunden

Kikri

99.088

Kiga

93.657

Hort

 

            Schultags

26.496

            in den Ferien

13.313

integrativer Mehrbedarf

36.645

Leitung

22.620

Wegezeiten

  2.594

Öffnungszeiten

  6.615

Ausfall

17.972

Zeiten für…

 

Entwicklungsgespräche

  5.552

Elternversammlungen

  1.640

Teamberatung

  4.920

Mentoring

  1.296

Sprache

  4.160

besondere Bedarfe

  4.160

Jahresgesamtpersonalbedarf:

340.726

Personalbestand:

262.261

verringert sich durch…

 

Arbeitszeitreduzierung um

    2.890

 

 

Es verbleibt ein auszugleichender Fehlbedarf in Höhe von

81.355

 

 

4.      Ausgleich Fehlbedarf

Der Fehlbedarf von Jahresarbeitsstunden ist auszugleichen:

 

4.1.  Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag  vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:

Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit befristet bis zum 31.07.2023 erhöhen möchte.

Im Ergebnis dieser Abfrage können 29.634 Jahresarbeitsstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.

 

4.2.  Ausgleich durch  Entfristung von Arbeitsverträgen / Neueinstellungen:

Der verbleibende Personalbedarf beträgt 51.721 Jahresarbeitsstunden.

Dieser soll durch

 

           12 Stellen  mit 39,5 Wochenstunden (ab 01.01.2023 mit 39 Wochenstunden)

7 Stellen mit 35 Wochenstunden

2 Stellen mit 32 Wochenstunden

1 Stelle mit 30 Wochenstunden

1 Stelle mit 25 Wochenstunden und

1 Stelle mit 15 Wochenstunden

 

ausgeglichen werden.

 

Hier ist zunächst zu prüfen, ob die aktuell 12 bis zum 31.07.2022 befristeten Fachkräfte unbefristet weiterbeschäftigt werden können.

Dies ist abhängig von ihrer Bewährung, die durch die Leiterinnen eingeschätzt wird.

 

Des Weiteren beenden 8 Praktikantinnen im Juni 2022 ihr Anerkennungsjahr. Auch in diesen Fällen werden ihre Bewährung und eine Weiterbeschäftigung geprüft.

 

Nach dieser Prüfung verbleibende offene Stellen sind neu zu besetzen, ob befristet oder unbefristet soll im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entschieden werden.

 

5.      Einsatz von Praktikanten im Anerkennungsjahr

Seit dem 01.08.2021 gibt die Stadt Zeitz Auszubildenden zur/zum „staatlich anerkannten Erzieher(in)“ die Möglichkeit, ihr Anerkennungsjahr entgeltlich in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Zeitz zu absolvieren. Im Schuljahr 2022/2023 sind hierfür 4 Stellen vorgesehen. Die Praktikant*Innen werden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 39 h beschäftigt. Die Hälfte dieser vergüteten Arbeitszeit wird auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet.

 

6.      Praxisintegrierte Ausbildung

Seit dem 01.08.2020 bietet die Stadt Zeitz gemeinsam mit den Berufsbildenden Schulen des Burgenlandkreises die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin am Standort Zeitz an.

Im ersten Ausbildungsjahrgang 2020 2023 konnte in den Kitas Kunterbunt, Montessori-Kinderhaus und Musikus je eine Ausbildungsstelle besetzt werden.

Diese drei Stellen wurden im Rahmen des Landesmodellprojektes „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“rderperiode 2020 2023 gefördert:

 

 

im 1. Jahr zu 100 % ,

im 2. Jahr zu   70 % und

im 3. Jahr zu   30 %.

 

Die ab dem 2. Ausbildungsjahr entstandenen Eigenanteile konnten durch die Anrechnung der Fachschüler*Innen auf den Mindestpersonalschlüssel

      im 2. Jahr mit 30% und

      im 3. Jahr mit 70 %

refinanziert werden.

Eine Fachschülerin des ersten Ausbildungsjahrgangs beendete zum 28.02.2022 ihre Ausbildung.

 

r den Ausbildungsjahrgang 2021 2024 konnten 3 weitere Ausbildungsstellen in den Kitas Völkerfreundschaft, Regenbogen und Kleine Entdecker besetzt werden.

 

Die BbS BLK wird auch ab dem 01.08.2022 einen weiteren Ausbildungsjahrgang anbieten. Die Stadt Zeitz möchte 4 weiteren  Interessenten / Interessentinnen die Möglichkeit der praxisintegrierten Ausbildung geben. Hierfür stehen in den Kitas Kleine Strolche, Schnauderbienchen und Kleine Maulwürfe weitere Ausbildungsstellen zur Verfügung.

Die zum 01.03.2022 frei gewordene Stelle in der Kita Kunterbunt soll zum neuen Schuljahr ebenfalls neu besetzt werden.

 

  1. Freiwilliges Soziales Jahr

Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.

Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der

 

   Internationale Bund

   IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste

   Niederlassung Sachsen-Anhalt

   Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis

   Friedrich-Nietzsche-Straße 1

   06618 Naumburg.

 

Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.

Im Schuljahr 2021/2022 konnten in den Kitas der Stadt Zeitz 2 Einsatzstellen für einen Freiwilligen/eine Freiwillige im Sozialen Jahr zur Verfügung gestellt.

Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2021/2022 an den Träger 297,50 €.

Auch im Schuljahr 2022/2023 werden 2 Einsatzstellen in den Kitas der Stadt Zeitz vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Entwicklung Personalbestand

 

Personalbestand per

Anzahl der Fachkräfte

Jahresarbeitsstunden

31.07.2018

176

6.120,5

31.07.2019

177

6.177,0

31.07.2020

175

6.229,0

31.07.2021

170

6.067,0

31.07.2022

169

6.000,5

voraussichtlich per

 

 

31.07.2023

176

6.305,5

 

Zum 31.07.2022 sind in den Kindertageseinrichtungen 169 Fachkräfte mit 6.000,5 h/Woche beschäftigt. Zum 31.07.2022 scheiden weitere 12 Fachkräfte aufgrund ihrer Befristungen aus,

so dass zum 01.08.2022 noch 157 Fachkräfte mit insgesamt 5.607,5 h/Woche beschäftigt sind.

Entsprechend dieser Bedarfsplanung sind 24 Neueinstellungen bzw.  Entfristungen geplant (Ausführungen unter Pkt. 4).

Bis zum 31.07.2023 scheiden weitere 5 Fachkräfte altersbedingt aus. Eine Fachkraft kommt aus der Elternzeit zurück.

Zum 31.07.2023 sind dann 176 Fachkräfte mit insgesamt 6.305,5 h/Woche in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz bescftigt.

 

 


[1] S 4.2 QM-Handbuch BLK

[2] S 1.4 QM-Handbuch BLK

[3] S 5.3 QM-Handbuch BLK

[4] S 5.4 QM-Handbuch BLK

[5] S 5.6 QM-Handbuch BLK