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Vorlage - VII/STR/65/0602/22  

Betreff: Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße - und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.06.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.07.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.07.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 2 Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates zur Beschlussnummer V/STR/65/1180/1505/14

Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße“  wird aufgehoben.

 

  1. r die Flurstücke 69/27 und 69/22 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der Bebauungsplan Nr. 12-1  - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.

      Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

      Es wird folgendes Planziel angestrebt:

      Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.

 

      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-1 erfolgt als Bebauungsplan im   

      beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer  

      Umweltprüfung.

      Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

      Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB  

      entsprechend.

 

      Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 13 b BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- 319/93 und 320/93 vom 25.02.1993

Abwägungsbeschluss des B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße

- 321/93 und 322/93 vom 25.02.1993

Satzungsbeschluss des   B-Planes Nr. 12 - An der Forststraße

- V/STR/65/1180/1505/14 vom 15.05.2014

Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des     

Bebauungsplanes Nr. 12 An der Forststraße

 

aufzuhebende Beschlüsse:

V/STR/65/1180/1505/14 vom 15.05.2014

Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des     

B-Planes Nr. 12 An der Forststraße

 

Begründung:

 

Auf Grund der derzeit großen Nachfrage an Baugrundstücken zur Errichtung von Eigenheimen soll das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße nicht weitergeführt werden.

Die vorhandenen Baurechte für die unbebauten und sich im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücken sollen erhalten bleiben.

 

Aufgrund dessen soll der benannte Stadtratsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 aufgehoben werden und infolgedessen die noch unbebauten Bereiche schnellstmöglich weiterentwickelt bzw. bei Erforderlichkeit durch neue Bebauungspläne nach § 13 b BauGB überplant werden. 

 

Als erster Schritt zur Umsetzung des Vorhabens ist daher die Aufhebung des Beschlusses (wie dargelegt) erforderlich.

 

      

 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 12  Aufteilung in einzelne Baugebiete

 - An der Forststraße -

 

 

Des Weiteren soll dann für den in der Anlage beiliegenden Geltungsbereich (Baufeld 1) ein neues Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB zur Errichtung eines Wohngebietes eingeleitet werden. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Zeitz.

Die ursprünglich in diesem Bereich im Bebauungsplan Nr. 12 festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf zur Errichtung einer Schule und eines Kindergartens ist aus heutiger Sicht städtebaulich nicht mehr erforderlich bzw. der Bedarf nicht mehr vorhanden.

Nunmehr soll die Fläche der Errichtung von Wohnbebauung bevorzugt mit Einfamilienhäusern und /oder mit kleineren Mehrfamilienhäusern dienen. Der derzeitigen Nachfrage nach Baugrundstücken kann gegenwärtig nicht entsprochen werden.

 

Der Kinderspielplatz wurde bereits errichtet und soll erhalten bleiben.

 

Das Baufeld 1 weist eine Fläche von 15.811auf und soll analog Brühl als Ausschreibung mit Konzeptvergabe veräußert werden. Hier ist eventuell in geringen Umfang eine Privatstraße zur Erschließung von etwa 8 bis 10 Baugrundstücken für Einfamilienhäuser erforderlich.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt.

 

Das betreffende Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Der aufzustellende Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz.

Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

hrend dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 

r die Baufelder 2 und 3 ergibt sich folgendes:

Die Grundstücke sollen hier parzelliert werden und unter Verwendung der vorhandenen Straßen als Erschließung einzeln zum Verkauf angeboten werden.

Es muss geprüft werden, ob dort Einfamilienhäuser unter Anwendung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 zulässig sind, was Ziel dieser Beschlussvorlage ist.

Es kann aber auch problemlos für die beiden Baufelder Baurecht analog § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren hergestellt werden.

 

Für den Bau von Mehrfamilienhäusern bräuchte in diesen Bereichen der vorhandene B-Plan Nr. 12 gar nicht geändert werden.

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

Beim Verkauf der Baufelder 1, 2 und 3 (insg. 28.446 qm) ist auf der Grundlage des Bodenrichtwertes von

35 €/qm mit einem voraussichtlichen Verkaufserlös von ca. 995.000 € zu rechnen.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan (2984 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich (485 KB)