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Vorlage - VII/STR/20/0609/22  

Betreff: Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Paul-Wegmann-Straße, Freiheitsstraße

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Paul-Wegmann-Straße, der Freiheitsstraße und der Kurzen Straße. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen. Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Paul-Wegmann-Straße, die Freiheitsstraße und die Kurze Straße als Anliegerstraßen klassifiziert.

 

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a, 3 und 4,  in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig. Da jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 beschlossen wurde, für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 31.12.2021), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben, entstehen keine Kosten für die Anlieger. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt für diesen Fall in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet.

 

Damit das Land die entgangenen Beiträge den Gemeinden erstattet, ist das umlagefähige Beitragsvolumen analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten und dazu ist dieser Ausbaubeschluss notwendig.

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über die gesamte Paul-Wegmann-Straße und Freiheitsstraße, sowie ein Teilstück der Kurzen Straße (Einmündung Paul-Wegmann-Straße bis Ende Flurstück 244/105 nördlich und 225/105 südlich, alles Flur 21); hierfür ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur die Einrichtung der Oberflächenentwässerung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Im Zuge der Eigenkontrolluntersuchung entsprechend DWA-A 147 ist die Stadtwerke Zeitz GmbH als Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasser Zeitz verpflichtet, jährlich dementsprechende Kanalnetzuntersuchungen durchzuführen. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass aufgrund des sich darstellenden Kanalzustandes ein dringlicher Handlungsbedarf bestand, um die schadlose Sammlung und Ableitung des hier anfallenden Schmutzwassers und Oberflächenwassers auch weiterhin gewährleisten zu können.

 

Der betreffende Mischwasserkanal befindet sich in der Paul-Wegmann-Straße. Aufgrund des baulichen Zustandes erfolgte seitens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz die Entscheidung zur Erneuerung des Kanals. Der alte Kanal wurde zurückgebaut und durch einen neuen Schmutz- und Regenwasserkanal ersetzt, einschließlich der Errichtung der Grundstücksanschlussleitungen und der Anbindung der Straßeneinläufe. Der zu errichtende Kanal wurde in der Straße im Fahrbahnbereich verlegt. In der Kurzen Straße wurde nur ein Teilstück des Kanals erneuert. Für die restliche Strecke ist aufgrund des Gefälles in Richtung Rudolf-Puschendorf-Straße eine Anbindung an den Kanal in der Paul-Wegmann-Straße nicht möglich. Dieses Teilstück wird mittelfristig bei der Kanalerneuerung in der Rudolf-Puschendorf-Straße mit erneuert.

Die Straßenoberfläche bestand vor den Bauarbeiten aus einer bröseligen Asphaltdeckschicht, welche sehr schadhaft war und Risse und Senkungen aufwies. Nach Beendigung der Kanalbauarbeiten wurde sie in Asphaltbauweise wieder hergestellt. In der Kurzen Straße wurde im Ausbaubereich zum ordnungsgemäßen Abfließen des Oberflächenwassers zusätzlich auf der Nordseite Borde neu eingebaut.

 

 

 

Das Bauprogramm für die Kurze Straße sieht mittelfristig eine Erneuerung des Kanalsystems einschließlich der Oberflächenentwässerungr die gesamte Straße seitens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz vor. Weitere beitragspflichtige Maßnahmen sind aufgrund der Haushaltslage der Stadt Zeitz mittelfristig auch in den anderen beiden Straßen nicht geplant.

 

Bauanfang:                                    Freiheitsstraße (Einmündung Rudolf-Puschendorf-Straße)

                           

Bauende:                                       Paul-Wegmann-Straße (Einmündung Clara-Zetkin-Straße)

 

Abschnittsbildung Kurze Straße:  von Einmündung Paul-Wegmann-Straße bis Ende Flurstücke

                                                      244/105 nördlich und  225/105 südlich (alles Flur 21)                         

 

Bauzeit:                                    1. 4. Quartal 2020   

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                          54100

Sachkonto:                     785200

Bemerkung:

Erstattung vom Landesverwaltungsamt ca. 60.000,00 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

 


Anlagen:

Lageplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Paul-Wegmann-Straße, Freiheitsstraße (494 KB)