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Vorlage - VII/STR/20/0610/22  

Betreff: Ausbau des Platanenweges in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Platanenweg

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Platanenweges in Zeitz. Dieser Ausbaubeschluss beinhaltet nur die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen. Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Platanenweg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

 


 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung.

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig. Da jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 beschlossen wurde, für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 09.03.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben, entstehen keine Kosten für die Anlieger. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt für diesen Fall in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet.

 

Damit das Land die entgangenen Beiträge den Gemeinden erstattet, ist das umlagefähige Beitragsvolumen analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten und dazu ist dieser Ausbaubeschluss notwendig.

 

Im Zuge der Netzentflechtung hat der Energieversorger im Jahr 2019 die Verlegung neuer Energiekabel fortgesetzt. Das vorhandene Beleuchtungskabel war störanfällig und musste bereits mehrfach repariert werden. Die vorhandenen Leuchten (5) befanden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sie wurden zurückgebaut. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Verlegung der Energiekabel das Beleuchtungskabel mitverlegt. Nach Verlegung des Erdkabels und des Beleuchtungskabels wurden 6 neue Maste mit LED-Leuchten errichtet.

 

Die Anlieger wurden persönlich oder mit Anliegerinformationsblättern von den bauausführenden Firmen über die Baumaßnahme informiert.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

r den Platanenweg ist die Abschnittsbildung wie folgt vorzunehmen:

 

Vom Abzweig Platanenweg Flurstück 26/3 östlich und Flurstück 18/29 westlich bis Abzweig Platanenweg - Zufahrt zur Schule Flurstück 26/5 östlich und Flurstück 18/32 teilweise- westlich der Flur 9.               

 

Bauzeit:  Juli 2019 bis Februar 2020

 

Die Baumaßnahme wäre gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Der Platanenweg ist als öffentliche Einrichtung zu klassifizieren, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dient (Haupterschließungsstraße), errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Absatz 4 Nr. 2 der Satzung.

 

Mittelfristig und unter Voraussetzung der Sicherstellung der finanziellen Mittel wird die Stadt Zeitz mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Platanenweg fortfahren.

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                            54100

Sachkonto:                       785200

Bemerkung:

Erstattung vom Landesverwaltungsamt ca. 6.000,00 €

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Platanenweg (432 KB)