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Vorlage - VII/STR/20/0613/22  

Betreff: Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Donaliesstraße

Der Stadtrat Zeitz beschließt den  Ausbau der Donaliesstraße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Fahrbahn von Kreuzung „Grüne Aue“ bis Kreuzung Schädestraße einschließlich Grundstück Donaliesstraße 15 in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstück 300/98.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Donaliesstraße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3 und 4,  in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

II/0915/2904/99

III/0963/2204/04

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung re die Maßnahme beitragspflichtig. Da jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 beschlossen wurde, für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 07.02.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben, entstehen keine Kosten für die Anlieger. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt für diesen Fall in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet.

 

Damit das Land die entgangenen Beiträge den Gemeinden erstattet, ist das umlagefähige Beitragsvolumen analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten und dazu ist dieser Ausbaubeschluss notwendig.

 

Die Donaliesstraße ist die Verlängerung der Weißenfelser Straße und führt in Richtung Bahnhof und Innenstadt. Dabei verbindet sie die Ampelkreuzung „Grüne Aue“ mit dem Kreisverkehr Baenschstraße und ist eine der wichtigsten Verkehrsadern in die und aus der Innenstadt. Durch den überwiegenden Durchgangsverkehr ist sie als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren.

 

Das hohe Verkehrsaufkommen hatte die Substanz des Straßenkörpers stark verschlissen und bedurfte der Erneuerung. Bereits 1999 ist der grundhafte Ausbau der Donaliesstraße in 2 Abschnitten vom Stadtrat beschlossen und umgesetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt war die Stadt Zeitz nicht Baulastträger des Kreuzungsbereiches „Grüne Aue“ (Leipziger Straße/Naumburger Straße/Weißenfelser Straße/Donaliesstraße) sondern der Bund, der sich nicht beteiligte. Begründet daraus konnte das Teilstück Donaliesstraße (80 m) nicht mit ausgebaut werden (nur Nebenanlagen). 2016 ist dann durch Widmungsakt die Abstufung der Straßen im KreuzungsbereichGrüne Aue“ von Landes- in Kommunalstraße erfolgt.

 

Mit dem Ausbau der Weißenfelser Straße als Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz, der Stadtwerke Zeitz GmbH sowie dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wurde der Anschluss „Grüne Aue“ an die Donaliesstraße (80 m) in die Planung mit aufgenommen. Der Fahrbahnaufbau wurde nach Belastungsklasse BK 3,2 nach RSTO – 12 als vollgebundener Oberbau ausgeführt. Da nur die Einrichtung der Fahrbahn erneuert wurde, war eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wurde mit Fördermitteln aus dem Programm der Förderung von Vorhaben mit Bundesmitteln nach § 3 Abs. 1 EntflechtG als Sondervorhaben im Besonderen verkehrspolitischen Interesse des Landes unterstützt. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt Zeitz anzurechnen.

 

Die Baumaßnahme wäre gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da die Donaliesstraße als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Bauanfang:           Kreuzung „Grüne Aue“ 

 

 

Bauende:              Kreuzung Schädestraße einschließlich Grundstück Donaliesstraße 15

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                                   54100

Sachkonto:                               785200

Bemerkung:

Erstattung vom Landesverwaltungsamt ca. 10.000 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

Anlagen:

 

Lageplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Donaliesstraße (446 KB)