Vorlage - VII/STR/65/0614/22
|
|
1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.
2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Abweichende Regelungen zur Kostenaufteilung, der Feststellung zum tatsächlichen rückständigen Unterhaltungsaufwand etc. sind erforderlichenfalls durch die Vertragsbeteiligten gesondert auszuverhandeln und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung.
Gesetzliche Grundlage: | - § 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - § 45 (3) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
|
bereits gefasste Beschlüsse: | - IV/0145/1003/05-Variante 2 als künftige Variante der Verkehrsführung der B 180 und zur Fortschreibung des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes 2010 - V/STR/65/0346/3009/10 - Beschluss zur Fort- schreibung des integrierten Stadtentwicklungs- konzeptes (SEK) 2010 vom 30.09.2010 - V/STR/65/0591/0809/11 -Beschluss zur Fort- schreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als eigen- ständigen Bestandteil des integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes vom 08.09.2011 - VI/STR/65/0425/2710/16 –Umstufung der B 180 im Stadtgebiet von Zeitz vom 27.10.2016
|
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Verkehrssituation in der Stadt Zeitz war 1990 durch drei innerörtliche Bundesstraßen gekennzeichnet, die mit dem explosionsartig ansteigenden privaten sowie gewerblichen Verkehr zu unlösbaren Problemen führten.
Folgerichtig sind dann durch die betreffenden Behörden Entscheidungen getroffen worden, die durch den Bau der sogenannten Westumgehung, d. h. der B 2n, die Stadt Zeitz von einem Großteil des überörtlichen Verkehrs entlastet.
In diesem Zusammenhang wurde auch die zweite in der Stadt vorhandene Bundesstraße, die B 91, abgestuft. Diese beginnt seit dieser Zeit nicht an der Kreuzung „Grüne Aue“ (Weißenfelser Str.), sondern am Kreisverkehrsplatz in Theißen als Knoten mit der B 2n. Mit der Fertigstellung der Ortsumgehung Theißen wurde auch der Teil der B 91, der durch die Ortslage Theißen führte, zur Gemeindestraße abgestuft.
Einzig im Stadtgebiet verblieben ist die Bundesstraße 180 (Naumburg – Altenburg), die seit 1974 (Schaffung der Fußgängerzone) aufgrund der Einbahnstraßenregelung sogar auf 2 Trassen die Stadt stark belastet. Die Folgen sind in Form von Wegzug, Leerstand und Verfall deutlich ablesbar.
Obwohl Stadtrat und Stadtverwaltung sich ständig mit der Problematik der Verlagerung der
B 180 beschäftigt haben, wurde bisher keine umsetzbare Variante gefunden.
Der letzte Stadtratsbeschluss VI/STR/65/0425/2710/16 zur Einleitung des Verfahrens zur Umverlegung der B 180 auf die sog. Hyzetstraße vor Ablauf der Bindefrist der Fördermittel, wurde in der Sitzung am 27.10.2016 trotz des mit der Abstufung der B 180 im Stadtgebiet verbundenen erhöhten Unterhaltungsaufwandes vom Stadtrat einstimmig gefasst.
Nach jahrelangen und zähen Verhandlungen liegt nunmehr eine von der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) entworfene und von allen Beteiligten zu genehmigende Absichtserklärung zur Verlegung des weiträumigen Verkehrs aus der Stadt Zeitz auf die vorhandene Ortsumgehung Zeitz (Kreisstraße K 2213/ Hyzetstraße) zwischen allen beteiligten Baulastträgern vor.
Das sind im Folgenden:
- die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle/ Saale, vertreten durch die Regionalbereichsleiterin Frau Witte
- das Land Sachsen-Anhalt, Landesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle/ Saale, vertreten durch den Fachbereichsleiter 21, Herrn Lotze
- die Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Buchheim
- der Landkreis Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg /Saale, vertreten durch den Landrat, Herrn Ulrich
- die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, Zeitzer Straße 15, 06722 Droyßig, vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister, Herrn Kraneis
- die Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Thieme
Das Interesse an der Verlegung der B 180 ist bei allen Beteiligten unterschiedlich und mit unterschiedlichen Folgen verschiedener Art verbunden.
Um die Umverlegung des weiträumigen Verkehrs aus der Stadt Zeitz auf die Hyzetstraße zu erreichen, ist es notwendig, zahlreiche Straßenabschnitte in der Baulastträgerschaft der o.g. Parteien umzustufen, um einen Wechsel der Baulastträgerschaften zu erreichen.
Hintergrund der Verlegung des weiträumigen Verkehrs aus der Stadt Zeitz ist, dass in den 70er Jahren auf Teilstrecken der Bundesstraße B 180 im Stadtgebiet Zeitz ein Fußgängerboulevard errichtet wurde. Das betrifft die Straßen „Roßmarkt“ und „Wendische Straße“. Mit der verkehrsbehördlichen Anordnung wurden andere Gemeindestraßen für den Bundesstraßenverkehr genutzt. Eine Umstufung wurde nie vollzogen.
Mit der Fertigstellung der möglichen Ortsumgehung Zeitz über die Kreisstraße K 2213 und die „Hyzetstraße“ zwischen den Bundesstraßen B 180 und B2 besteht nunmehr die Möglichkeit, den weiträumigen Verkehr an der Stadt Zeitz nord-östlich vorbei zwischen den Bundesstraßen zu führen. Alternative Strecken für die Verlegung der B 180 gibt es nicht.
Die LSBB wurde letztmalig mit Schreiben vom 29.01.2021 durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur aufgefordert, die Verlegung der B 180 in der Ortslage Zeitz von der bisherigen innerörtlichen Führung auf die sogenannte „Osttangente“ nochmals zu prüfen. Die LSBB hat daraufhin in Abstimmung mit dem Burgenlandkreis, der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Zeitz eine fachtechnische Untersuchung der durch die Verlegung der B 180 betroffenen Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen durch eine RAP-Stra-Prüfstelle beauftragt. Des Weiteren wurde die Störfallthematik durch den TÜV Nord geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Aufstufung der an den Betreiber der Radici Chimica GmbH angrenzenden Straße zur Bundestraße B 180 unter Beachtung der zu erwartenden Verkehrsdichte nicht im Widerspruch steht.
Im Zusammenhang mit der Verlegung der B 180 aus dem Stadtgebiet Zeitz wird auch die L 193 im Abschnitt zwischen Knoten Badstubenvorstadt/ Albrechtstraße/ G.-Scholl-Straße (Zekiwa-Knoten) und Gemarkungsgrenze zu Grana (Auffahrt zur B2 neu an Südzucker) zur Gemeindestraße abgestuft, da dieses Teilstück als Landesstraße dann keinen Netzzusammenhang zu Bundes- oder Landesstraßen mehr hat.
Verbunden mit den Umstufungen ist eine Kostenverteilung resultierend aus dem von der LSBB ermittelten rückständigen Unterhaltungsaufwand, die zwischen den beteiligten Baulastträgern noch abschließend verhandelt werden muss.
Leider liegen auch die Ergebnisse der fachtechnischen Untersuchungen zum rückständigen Unterhaltungsaufwand und die Kostenverteilung, welche Bestandteil der Absichtserklärung ist, noch nicht vor.
Seitens LSBB ist geplant, die Umstufung der B 180 auf die mögliche „Ortsumfahrung Zeitz/ Hyzetstraße“ zum Jahresende 2022 umzusetzen.
Dazu sind aber noch folgende Voraussetzungen bzw. Verwaltungsvorgänge erforderlich:
- Einigkeit aller beteiligten kommunaler Baulastträger zur grundsätzlichen Zustimmung der vorgeschlagenen Führung der Bundesstraße B 180 neu über die „Hyzettrasse“
- Abschluss der Absichtserklärung durch alle beteiligten Baulastträger
- Verhandlung und Abschluss der einzelnen Umstufungsvereinbarungen
- Beschlussfassung der Stadt- bzw. Gemeinderäte zur Auf-/ bzw. Abstufung
- Übersendung der unterzeichneten Umstufungsvereinbarungen an die LSBB
- Erarbeitung der Vorlage zur straßenrechtlichen Entscheidung einschließlich der Begründung durch die LSBB und Übergabe dieser Vorlage an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID)
- Weiterleitung der geprüften Vorlage durch das MID zum Fernstraßenbundesamt (FBA) nach § 2 Abs. 6 Satz 5 FStrG – Prüfungsverfahren- zur abschließenden Entscheidung
- Rückgabe der Zustimmung zur straßenrechtlichen Entscheidung vom FBA zum MID
- Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt (geplant bis max. Dez. 2022)
- Vollzug der Umstufung mit Übergabe der Bestandsunterlagen an die Träger der Straßenbaulast (01.01.2023)
Der gesamte Vorgang der Umstufung und damit auch der Kostenaufteilung liegt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundes/ FBA. Diese Zustimmung kann derzeit noch nicht unterstellt werden.
Im Zusammenhang mit der Verlegung der B 180 auf die sogenannte Hyzet-Umfahrung kommt es zu folgenden Umstufungen:
Die derzeitige L 193 vom Kreisverkehr Bornitz bis Alttröglitz, die Gemeindestraße von Alttröglitz bis Knoten Kadischen sowie die Kreisstraße K 2213 vom Knoten Kadischen bis zum Knoten Loitsch sollen zur Bundesstraße aufgestuft werden.
Die jetzige Trasse der B 180 im Stadtgebiet von Zeitz vom Kreisverkehr in Grana über die Naumburger Straße, Schädestraße, Friedrich-Engels-Brücke, Badstubenvorstadt, Schloßstraße, Domherrenstraße, Rahnestraße, Braustraße, Fischstraße, Altmarkt, Kalkstraße, Kreisverkehr Am Kalktor, Altenburger Straße, Kleefeldplatz, Geußnitzer Straße bis zur Anbindung an die K 2217 (Abzweig Krankenhaus/ Lindenallee) soll zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Die jetzige Trasse B 180 auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst von der Auffahrt zur Ortsumgehung B 2 in Grana bis zum Kreisverkehr in Grana soll zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Die derzeitige B 180 von der Anbindung an die K 2217 (Abzweig Krankenhaus/ Lindenallee) bis zur Anbindung der L 196 (Abzweig Kayna) soll zur Kreisstraße K 2217 abgestuft werden.
Die jetzige B 180 im Abschnitt zwischen der Anbindung der L 196 (Abzweig Kayna) und dem Knoten Loitsch soll zur Landesstraße L 196 abgestuft werden.
Die jetzige L 193 im Stadtgebiet von Zeitz von der Zekiwa-Kreuzung bis zur Gemarkungsgrenze Grana hinter der A.-Bebel-Brücke und von der Gemarkungsgrenze Grana (Höhe Sanitärhandel Fa. König) bis zur Auffahrt zur B2 neu Ortsumgehung bei Südzucker soll zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Teilstücke der jetzigen L 193 auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst von der Gemarkungsgrenze Zeitz hinter der A.-Bebel-Brücke bis zur Gemarkungsgrenze Zeitz (Höhe Sanitärhandel Fa. König) und bis zum Kreisel Grana sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Die einzelnen Streckenverläufe sind aus den beiliegenden Umstufungsvereinbarungen ersichtlich.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: ca. 220.000 € Unterhaltungskosten jährlich nach dem Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenunterhaltung in den Gemeinden Aus der Kostenverteilung stehen nach den bisherigen Angaben der Stadt Zeitz und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Zahlungen zu, die Gemeinde Elsteraue hätte wiederum Zahlungen zu leisten. Abschließende Zahlungsverpflichtungen können aber erst nach Abschluss der Verhandlungen beziffert werden.
Derzeit sind im Haushalt die erhöhten Unterhaltungskosten für Straßen und Brücken nicht berücksichtigt.
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Absichtserklärung und 10 Umstufungsvereinbarungen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlagen Vorlage B 180 (20673 KB) | |||
2 | B180 (16566 KB) |