Vorlage - VII/STR/32/0627/22
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1. Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am
Sonntag, den 05. März 2023
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt.
2. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so wird sie am
Sonntag, den 26. März 2023
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
durchgeführt.
3. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf
Montag, den 06. Februar 2023, 18.00 Uhr
festgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: | § 5 Abs. 2 und § 63 Kommunalverfassungsgesetz LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 05. März 2023 festzulegen. Eine eventuell notwendige Stichwahl soll am Sonntag, den 26. März 2023 durchgeführt werden.
Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.
Der Wahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.
Die Stellenausschreibung wird spätestens am 05. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht. Das Ende der Einreichungsfrist muss zwischen dem 06. Februar 2023 (27. Tag vor dem Wahltag) und dem 13. Februar 2023 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.
Der Wahlausschuss muss bis spätestens 16. Februar 2023 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulassung der Bewerber entscheiden.
Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Wahlausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschussfassung durch den Wahlausschuss kann dann der Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben werden.
Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 06. Februar 2023 festzulegen. Der Wahlausschuss kann dann am Donnerstag, den 09. Februar 2023 über die Zulassung der Bewerber beschließen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 12100 | |
Sachkonto: 543100 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig