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Vorlage - VII/STR/32/0627/22  

Betreff: Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wahlbüro
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

1.  Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am

 

Sonntag, den 05. März 2023

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

statt.

 

2.  Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so wird sie am

 

Sonntag, den 26. März 2023

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

durchgeführt.

 

3. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf

 

Montag, den 06. Februar 2023, 18.00 Uhr

 

           festgesetzt.


Gesetzliche Grundlage:

§ 5 Abs. 2 und § 63 Kommunalverfassungsgesetz LSA
i. V. m. § 30 Kommunalwahlgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 05. März 2023 festzulegen. Eine eventu­ell notwendige Stichwahl soll am Sonntag, den 26. März 2023 durchge­führt werden.

 

Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schrift­lich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einrei­chungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Ein­rei­chungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag fest­gesetzt werden. Die Einrei­chungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.

 

Der Wahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.

 

Die Stellenausschreibung wird spätestens am 05. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht. Das Ende der Einrei­chungsfrist muss zwischen dem 06. Februar 2023 (27. Tag vor dem Wahltag) und dem 13. Februar 2023 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.

 

Der Wahlausschuss muss bis spätestens 16. Februar 2023 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulas­sung der Bewerber entscheiden.

 

Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Wahlausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschuss­fassung durch den Wahlausschuss kann dann der Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben wer­den.

 

Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 06. Februar 2023 festzulegen. Der Wahlausschuss kann dann am Donnerstag, den 09. Februar 2023 über die Zulassung der Bewerber beschließen.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                    12100

Sachkonto:                543100

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig