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Vorlage - VII/STR/STR/0637/22  

Betreff: Änderung der Ausschussbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Die Linke/ZfZ
Fraktion Die Linke/ZfZ
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.07.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   


Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt auf Antrag der Fraktion Die Linke/ZfZ die Ausschussbesetzung wie dargestellt:

 

Ausschuss

Ausschussmitglied

Sachkundiger Einwohner

Vertreter

Bildungsausschuss

Wolfram Wendland

Keine Änderung

 

Ordnungsausschuss

Keine Änderung

Katja Wendland

 

:


Gesetzliche Grundlage:

§ 47 Abs. 3 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Die Fraktion Die Linke/ZfZ im Stadtrat der Stadt Zeitz hat mit dem Tod von Frau Heike Reimschüssel ein langjähriges Mitglied der Fraktion verloren. In die Fraktion rückt Herr Wolfram Wendland als nächstfestgestellter Vertreter nach.

 

Da Frau Reimschüssel bis zuletzt auch dem Ausschuss für Bildung-, Soziales- Kultur und Sport leitete muss eine Änderung der bisherigen Besetzung des Ausschuss vorgenommen werden. Ebenso musste eine Nachbesetzung des von der Fraktion entsandten sachkundigen Einwohners im Ordnungsausschuss erfolgen, nachdem Herr Wendland Stadtrat wurde.

 

Die Fraktion benannte mit Schreiben vom 28.06.2022, Herrn Wolfram Wendland als neues Mitglied des Bildungsausschuss und dessen Vorsitzenden und Frau Katja Wendland als sachkundige Einwohnerin im Ordnungsausschuss.

 

Nach § 47 Abs. 3 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Änderung der Ausschussbesetzung durch Beschluss.

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: