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Vorlage - VII/STR/BM/0638/22  

Betreff: Änderung der Aufsichtsratsbesetzung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG mbh)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Änderung des Beschlusses vom 03.07.2019 zur Beschlussnummer VI/STR/OB/0997/19 dahingehend, dass die Herren Axel Thamm und Sven Weißbrodt aus dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH abberufen und nunmehr für die verbleibende Amtszeit Heiko Prüfe und Udo Langer die Fraktion SPD/Bündnis90/Die Grünen bzw. ALL/FDP/FWT des Stadtrates in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbh (WBG mbh) entsandt wird.


 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.

Die Organe der Gesellschaft sind

- die Gesellschafterversammlung,

- der Aufsichtsrat und

- die Geschäftsführung.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern (Stadträten zzgl. Oberbürgermeister). Die Mitglieder sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen. Die Einigung über die Entsendung erfolgt einvernehmlich.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Stadtrates der Stadt Zeitz. Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Aufsichtsratsmandat ausschließlich im Interesse der Gesellschaft wahrzunehmen. Etwaige dennoch ergehende Weisungen sind gesellschaftsrechtlich für die Aufsichtsratsmitglieder unverbindlich.

 

Die Entsendung in den Aufsichtsrat der WBG mbH erfolgte in der konstituierenden Sitzung zur Wahlperiode 2019-2024 am 03.07.2019. Unter anderem entsandte die Fraktion SPD/B90/Die Grünen, Herrn Axel Thamm und die Fraktion ALL/FDP/FWT Herrn Sven Weißbrodt. Herr Axel Thamm hat sein Stadtratsmandat zum 31.07.2022, Herr Sven Weißbrodt zum 01.09.2022 durch Verzichtserklärung niedergelegt. Beide scheiden mit dem Wirksamwerden der jeweiligen Verzichtserklärung aus dem Stadtrat aus, § 42 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA.

 

Nach § 131 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA entsendet die Gemeinde Vertreter in den Aufsichtsrat und kann die Entsendung jederzeit zurücknehmen. Nach § 131 Abs. 3 Satz 3 KVG LSA endet die Mitgliedschaft eines Vertreters der Kommune in einem Organ der Gesellschaft mit dessen Ausscheiden aus dem Haupt- oder Ehrenamt. Damit endet die Mitgliedschaft der beiden Herren im Aufsichtsrat der WBG mbH mit seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat. Sie sind formal abzuberufen, der Sitz für die verbleibende Amtszeit des Stadtrates neu zu vergeben. In entsprechender Weise regelt auch der Gesellschaftsvertrag der WBG, § 8 Abs. 3 diese Frage.

 

Die Verteilung der Sitze des Aufsichtsrats (8 plus Oberbürgermeister) ändert sich hierdurch nicht.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben über alle Angelegenheiten von denen sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates Kenntnis erlangt haben, auch nach ihrem Aus- scheiden aus dem Amt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, § 116 AktG, § 85 GmbHG, Stillschweigen zu wahren. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen ist gem. § 394 AktG die Berichtspflicht gegenüber dem Oberbürgermeister.

 

Anlage:

§ 131 KVG LSA Vertretung der Kommune in Unternehmen in Privatrechtsform (Auszug)

(1) … Die Kommune kann weitere Vertreter entsenden, die über die jeweils notwendige wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen sollen. Sie kann die Entsendung jederzeit zurücknehmen.…

(2) …

(3) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Kommune das Recht eingeräumt ist, in den Vorstand, den Aufsichtsrat oder ein gleichartiges Organ einer Gesellschaft Mitglieder zu entsenden. (…) Die Mitgliedschaft der Vertreter der Kommune endet, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit ihrem Ausscheiden aus dem Haupt- oder Ehrenamt der Kommune.

(4) …

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: