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Vorlage - VII/STR/OB/0655/22  

Betreff: Beteiligungsbericht 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabstelle Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.09.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
2022_08_15_BB_2022_final

 

1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2022 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.

2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den  Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.

3.  Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises
 vorzulegen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 130 Abs. 2 und 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Nach § 130 Abs. 2 KVG LSA ist der Vertretung ein Bericht über die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, an denen die Kommune mit mindestens 5 % beteiligt ist, vorzulegen und in öffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Die Kommune hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.

 

Dieser ist grundsätzlich mit der von der Vertretung beschlossenen Haushaltssatzung nach § 135 Abs. 3 KVG LSA der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Für die Vorlage des Beteiligungsberichtes 2022 wurde mit dem Bescheid zur Haushaltssatzung eine Frist bis zum 30. Juni 2022 gesetzt. Alle vom Gesetzgeber geforderten Bilanzen und Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften, Beteiligungsunternehmen, des Eigenbetriebes und des AZV lagen zur Genehmigung der Haushaltssatzung jeweils bereits gesondert vor.   

 

Alle Basisdaten der abgebildeten Unternehmen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2020, beim AZV auf das Jahr 2019.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Beteiligungsbericht 2022 ist im ALLRIS eingestellt (140 Seiten)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_08_15_BB_2022_final (4085 KB)