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Vorlage - VII/STR/65/0656/22  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
30.08.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan96
Geltungsbereich96


Der Stadtrat beschließt: Für das Flurstück 42/8 der Flur 1 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen der Stadt Zeitz aufgestellt.

 

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 13 b BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2022 wurde durch den Vorhabenträger der Antrag auf Erstellung

eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Schaffung von Wohnraum für die

Bevölkerung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen gestellt.

 

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im wirksamen

Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Grünfläche ausgewiesen.

Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit nicht den Zielen des

Flächennutzungsplanes.

 

Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) ist es

zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu

schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen

werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000

beträgt.

 

Die Baurechtschaffung für die Wohnbebauung soll über einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan erfolgten.

Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm

beauftragtes Planungsbüro.

 

Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen

außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des

Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

hrend dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen

Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich,

per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

 

Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan96 (1968 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich96 (169 KB)