Vorlage - VII/STR/32/0660/22
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz der über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8 Abs. 1 S. 1, 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG-LSA) § 22 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (BrSchG-LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/32/0045/14 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Satzung der Stadt Zeitz der über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr) war aufgrund der sich weiterentwickelnden Rechtsprechung und der notwendigen Neukalkulation der Feuerwehrkosten zu überarbeiten. Gleichzeitig wurde die Satzung mit der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes abgeglichen und angepasst.
Die letzte Kalkulation der Feuerwehrkosten stammt aus dem Jahr 2014. Eine Neukalkulation der Kosten war daher zwingend, sowohl aufgrund der mittlerweile erfolgten Neuanschaffungen im Bereich der Fahrzeugtechnik, die in die Kosten einfließen musste, als auch aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, der Anpassung der Entgeltgruppen der hauptamtlichen Beschäftigten und nicht zuletzt aufgrund der Grundsätze für die Kalkulation von Kostenersatz und Gebühren. Damit bietet die Neufassung der Satzung in Verbindung mit der Neukalkulation die notwendige Rechtssicherheit im Hiblick auf die nachfolgende Abrechnung der gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätze.
Die Neukalkulation enthält die Kosten der letzten 3 abgeschlossenen Kassenjahre 2018 bis 2020. Sie ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sie wurde mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) erstellt. Im Gegensatz zur bisherigen Kalkulation wurde nicht jedes Fahrzeug einzeln betrachtet, sondern es wurden Fahrzeuggruppen gebildet, die annähernd gleiche Funktion und Größe besitzen. Folgende Fahrzeuggruppen sind vorgesehen:
- Einsatzleitwagen
- Einsatzfahrzeuge, hierunter fallen z. B. das Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) der OW Zeitz, der Vorrüstwagen (VRW) der OW Theißen und das MZF der OW Nonnewitz
- Tragkraftspritzenfahrzeuge, das sind z. B. die TSF-W der OW Geußnitz und Zangenberg und das TSF der OW Luckenau
- Löschgruppenfahrzeuge, wie das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) der OW Zeitz, das Löschfahrzeug (LF 16 MB) der OW Theißen, das HLF 10/10 und das LF 20 der OW Kayna, das LF 16 MB der OW Würchwitz und das STLF 10 der OW Nonnewitz
- Große Tanklöschfahrzeuge, wie das TLF 4000 der OW Zeitz, das TLF 16/25 der OW Theißen und der OW Aue-Aylsdorf, das TLF 8/18 der OW Luckenau
- Drehleiterfahrzeug, DLK 23/12 der OW Zeitz
- Geräte-/Rüstwagen, wie der Rüstwagen und das GW-N und der GWG der OW Zeitz
- Anhänger und sonstige Fahrzeuge
Neben den erstattungspflichtigen Einsätzen, kann die Freiwillige Feuerwehr auch zu freiwilligen Einsätzen herangezogen werden, siehe § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Kostensatzung. Die dabei entstehenden Kosten sind ebenfalls erstattungspflichtig und werden auf der Grundlage der Satzung abgerechnet. Diese wurden ebenfalls kalkuliert und im Gebührentarif (Anlage 1) dargestellt.
Die Satzung selbst enthält auch Regelungen zu sonstigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr bei denen ab 01.01.2023 auf der Grundlage der Neuregelung des § 2 b UStG zusätzlich Umsatzsteuer abzurechnen ist. Das sind u. a. die Leistungen, die unter Ziff. 3 im Gebührentarif beschrieben sind
Um die aktuellen Kostensteigerungen aufzufangen, wurde (siehe BAB) ein Inflationsausgleich einberechnet.
Die kalkulierten Kosten sind teilweise höher und teilweise erheblich niedriger im Vergleich zum aktuellen Gebührentarif ausgefallen. Dies ist in der beigefügten Synopse dargestellt.
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1. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Die tatsächlichen Auswirkungen der Neukalkulation können aktuell noch nicht dargestellt werden, da diese maßgeblich von den in Zukunft anfallenden gebührenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr abhängen. Ein Vergleich zwischen „alt“ und „neu“ anhand der gebührenpflichtigen Einsätze im vergangenen Jahr wird noch erstellt und sollte bis zur Sitzung vorliegen. |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Feuerwehrkostenkalkulation 2018-2020 (in Auszügen, die vollständigen Unterlagen der Kalkulation können in der Sitzung eingesehen werden)
Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz der über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr)
Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2022_08_11_BAB (543 KB) | |||
2 | 2022_08_15_Neufassung_Kostensatzung (466 KB) | |||
3 | 2022_08_15_Synopse_FW_Satzung (837 KB) | |||
4 | Einteilung Fahrzeuggruppen (433 KB) | |||
5 | Erläuterungen zur Feuerwehrkostenkalkulation (386 KB) | |||
6 | sonst. Dienstleistungen - Anlage 15 (216 KB) | |||
7 | Waschvorgang - Anlage16 (222 KB) |