Vorlage - VII/STR/65/0666/22
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Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 69/46, 69/44 sowie 69/42 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz (im Folgenden -Baufeld 3- genannt) wird gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Bereich, der Bebauungsplan Nr. 12-3 - Wohngebiet am Elsterhang - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung im Bereich Elsterhang.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12-3 erfolgt als Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 2 Abs. 1 BauGB § 13 b BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | - 319/93 und 320/93 vom 25.02.1993 Abwägungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße - - 321/93 und 322/93 vom 25.02.1993 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 - An der Forststraße - - V/STR/65/1180/1505/14 vom 15.05.2014 Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 – An der Forststraße – - VII/STR/65/0602/22 vom 14.07.2022 Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses des B- Planes Nr. 12 – An der Forststraße –
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit Beschlussnummer VII/STR/65/0602/65 des Stadtrates vom 14.07.2022 wurde der Aufhebungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 gefasst und infolgedessen, um die noch unbebauten Bereiche schnellstmöglich weiterzuentwickeln bzw. bei Erforderlichkeit durch neue Bebauungspläne nach § 13 b BauGB zu überplanen.
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 12 Aufteilung in einzelne Baugebiete
- An der Forststraße -
Für den in der Anlage beiliegenden Geltungsbereich (Baufeld 3) soll ein neues Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB zur Errichtung eines Wohngebietes eingeleitet werden.
Durch das wieder eingeführte Verfahren des § 13b des BauGB ist es zeitlich befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen. Es können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden, wenn die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht mehr als 10.000 m² beträgt. Das Verfahren muss zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden.
Das Baufeld 3 befindet sich im Eigentum der Stadt Zeitz und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Der aufzustellende Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz.
Das Baufeld 3 weist eine Fläche von 6.149 m² auf. Diese Fläche soll parzelliert werden und unter Verwendung der vorhandenen Straße als Erschließung, sollen diese Parzellen einzeln zum Verkauf angeboten werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Es können Anregungen und Hinweise schriftlich, per E-Mail oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden soll nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereichskarte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage1_BPlan12_3 (2998 KB) | |||
2 | Anlage2_BPlan12_3 (236 KB) |