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Vorlage - VII/STR/80/0685/22  

Betreff: Sagenwanderweg (Geußnitz, Steinbrüchen, Bockwitz, Loitsch, Würchwitz, Lobas, Kayna, Lindenberg, Wildenborn)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG öffentliches Grün / Baumschutz
Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.09.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Projektzkizze
Projektantrag
VZB Sagenwanderweg

Der Stadtrat beschließt, für die im Titel genannte Fördermaßnahme im Haushaltjahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 84.050,00 EUR bereitzustellen.

 

Der Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung nach Richtlinie zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Instititionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt) wurde am 15.07.2022 gestellt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde beantragt und am 29.07.2022r den 01.08.2022 erteilt.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Ortsbürgermeister haben gemeinsam mit den ortsansässigen Vereinen das Projekt vorbereitet und möchten damit das Schnaudertal für Besucher attraktiver gestalten. Auch den Bürgern der Gemeinden soll ein Teil der Geschichte ihrer Region damit erlebbar gemacht werden. Mit der neuen ergänzenden Gestaltung und der Ausschilderung sollen die bisherigen Angebote vernetzt werden und ein gesamtheitliches Erscheinungsbild erhalten. Somit wird der „Sagenwanderweg“ auf eine besondere Weise neue Besuchergruppen anziehen. Dieses Angebot wird touristisch über die Website der Stadt Zeitz vermarktet und erhält auch die Unterstützung des Saale-Unstrut-Tourismus e.V. (Stellungnahme liegt bei).

 

Dieses Projekt ist ein weiteres Digitalisierungsprojekt und verbindet die Tradition der Region mit der Umsetzung in zukunftsweisender Technik. Das Projekt wurde bereits im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vorgestellt. Im Rahmen des Leitbildes gliedert sich dieses in

  • den Ausbau der Vernetzung zwischen den touristischen Dienstleistern,
  • Modernisierung des Tourismus und
  • Bürgern in der Stadt und dem Umland eine vielfältige Bildungslandschaft bieten

ein.

 

Die Stadt Zeitz hat in den vergangenen Monaten zu verschiedenen Bewilligungsbehörden Kontakt aufgenommen und das Projekt mittels einer Skizze (siehe Anlage) präsentiert. Am 22. Juni 2022 hat uns die Staatskanzlei darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Stadt Zeitz für dieses Projekt eine Förderung beantragen kann und die Projektumsetzung im Jahr 2022 umgesetzt werden muss. Der Antrag wurde am 15.07.2022 eingereicht. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Beginn für das Projekt beantragt, um alle Verfahrensschritte einleiten zu können.

Das Projekt wird mit einer Quote von 80% gefördert.

 

Die Maßnahme ist zeitlich und sachlich nicht unabweisbar und entspricht den Kriterien des § 104 KVG LSA.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 57500

Sachkonto: 57500.783400

Bemerkung:

Haushalt:

Die Stadt Zeitz befindet sich aktuell in der Haushaltswirtschaftlichen Sperre. Verwaltungstechnisch wird eine Haushaltssperre durch einen Sperrvermerk im Haushaltsplan durchgesetzt. Er ist ein einstweiliges Verbot, die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben zu tätigen oder Verpflichtungsermächtigungen auszuführen. Die Haushaltssperre bezieht sich auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt. In dem Zusammenhang sind nur eingeschränkt Investitionstätigkeiten möglich und zudem dürfen gem. Rundschreiben zur Haushaltssatzung 2022, vom 10.08.2022 des Oberbürgermeisters keine neuen Investitionsmaßnahmen begonnen werden. Lediglich Ausnahmen sind im Einzelfall zu begründen und bedürfen gem. § 27 KomHVOLSA der Bewilligung des Oberbürgermeisters. Bei dieser Investitionsmaßnahme handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung des Oberbürgermeisters. Das Investitionsvorhaben soll analog der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, des Landesverwaltungsamtes vom 29.07.2022, zum 01.08.2022 begonnen werden. Der Investitionskredit der Stadt wird für die Vorfinanzierung des Vorhabens nicht in Anspruch genommen, da die Zuwendungen des Landes vor der Umsetzung abgerufen werden können.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Projektskizze

Projektantag SMARTBENCH

VZB Sagenwanderweg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektzkizze (11054 KB)    
Anlage 2 2 Projektantrag (2209 KB)    
Anlage 3 3 VZB Sagenwanderweg (2344 KB)