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Vorlage - VII/STR/STR/0693/22  

Betreff: Änderung der Ausschussbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Vorsitzender des Stadtrates
Verfasser:Stadtrat
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt auf Antrag der Fraktionen SPD/B90/Die Grünen und ALL/FDP/FWT die Ausschussbesetzung wie dargestellt:

 

Ausschuss

Fraktion

Ausschussmitglied

Vertreter

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport

SPD/B90/Die Grünen

Reiner Eckel

 

ALL/FDP/FWT

Keine Änderung

 

Ordnungsausschuss

SPD/B90/Die Grünen

Heiko Prüfe

 

ALL/FDP/FWT

Keine Änderung

 

Bauausschuss

SPD/B90/Die Grünen

Matthias Musgiller

 

ALL/FDP/FWT

Keine Änderung

 

Finanzausschuss

SPD/B90/Die Grünen

Matthias Musgiller

 

ALL/FDP/FWT

Inka Mokros

Sebastian Nicolai

Betriebsausschuss

SPD/B90/Die Grünen

Heiko Prüfe
Keine Änderung

 

ALL/FDP/FWT

Keine Änderung

 

Hauptausschuss

SPD/B90/Die Grünen

Reiner Eckel

 

ALL/FDP/FWT

rn Röhler

Sebastian Nicolai

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 47 Abs. 3 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

In den Fraktionen SPD/B90/Die Grünen und ALL/FDP/FWT gab es personelle Veränderungen. Die Stadträte Axel Thamm (SPD/B90/Die Grünen) hat zum 01.08.2022 und Seven Weißbrodt (ALL/FDP/FWT) zum 01.09.2022 sein Mandat niedergelegt.

 

Herr Matthias Musgiller (SPD/B90/Die Grünen) und Frau Inka Mokros (ALL/FDP/FWT) sind in den Stadtrat nachgerückt.

 

Die Fraktionen teilten nachfolgend folgende Änderungen der Ausschussbesetzung wie im Beschluss dargelegt mit.

 

Nach § 47 Abs. 3 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Änderung der Ausschussbesetzung durch Beschluss.

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: