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Vorlage - VII/STR/40/0747/22  

Betreff: Antrag auf Erhöhung der finanziellen Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung des Obdachlosenhauses Zeitz, Hospitalstraße 4, durch den Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
au22003358 Zuschuss Personalkosten
Argumentation Obdachlosenhaus
Kosten- und Finanzierungsplan 2022
Kosten- und Finanzierungsplan 2023

1) Der Stadtrat beschließt den Antrag auf Erhöhung der finanziellen Zuwendung der Stadt

Zeitz für die Betreibung des Obdachlosenhauses Zeitz, Objekt Hospitalstraße 4, durch den Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V.:

 

- r das Haushaltsjahr 2022 um 5.749,00 €

- r das Haushaltsjahr 2023 um 79.174,00 €.

 

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2023 i. H. v.

178.374 € in den Haushaltsplan einzustellen.

 

3) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den derzeit gültigen Vertrag zur Betreibung des

 Obdachlosenhauses und zur Umsetzung des Projektes Soziale Wohnraumhilfe vom

 06.02.2002 entsprechend zu ändern.


Gesetzliche Grundlage:

         Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) §§ 84 Abs. 1 Nr. 1, 88 Abs. 1, 89 Abs. 2, 1 Abs. 1, 3 Nr. 3, § 3 Nr. 6

         Mindestlohngesetz (MiLog) § 2 Abs. 2

        Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) §§ 4, 45 Abs. 2 Nr. 7 (i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 3 Hauptsatzung), 99 Abs. 2 Nr. 2

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Die Rechtsgrundlage für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen bildet das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt (SOG LSA) im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und ist eine Pflichtaufgabe der Kommune.

 

Der Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. erfüllt seit 1999 im Rahmen des Projektes "Soziale Wohnraumhilfe" in der Arbeit mit obdachlos gewordenen Menschen in Zeitz und Umgebung die oben skizzierte Pflichtaufgabe der Stadt Zeitz.

 

In der Obdachlosenunterkunft werden Personen ab dem achtzehnten Lebensjahr aufgenommen, die per Definition keinen eigenen Wohnraum besitzen bzw. diesen verloren haben. Ein großer Teil der Bewohner leidet an Alkoholsucht, Drogensucht, anderen Suchtkrankheiten und/oder persönlichen Defiziten. Damit einher geht zumeist eine vorhandene Überschuldung (Miet- und andere Schulden).

Die Situation macht es für sie schwierig, neuen Wohnraum zu finden und anzumieten. Die vorhandene persönliche Lebenssituation und die daraus resultierenden Schwierigkeiten selbstständig in eigenem Wohnraum zu leben, stellt zudem eine massive Einschränkung der Teilhabefähigkeit dar. Die betroffenen Personen sind einer doppelten Stigmatisierung ausgesetzt: Zum einen, weil sie unter Sucht- und/oder anderen Problemen leiden und zum anderen, weil sie wohnungslos sind und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Bewohner mit hinreichender Betreuung und Unterstützung während ihres Aufenthaltes in der Obdachloseneinrichtung sowie mit einer entsprechenden Nachbetreuung im neuen Wohnraum durchaus in die Lage versetzt werden können, am sozialen Leben teil zu haben und auf absehbare Zeit ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Über das Angebot einer reinen Unterbringungsmöglichkeit hinausgehend, ist es konzeptioneller Bestandteil des Projektes "Soziale Wohnraumhilfe", die Bewohner wieder zu befähigen, außerhalb der Einrichtung ihr Leben bewältigen zu können. Dazu ist es notwendig, die aktuelle Situation mit den Betroffenen genau zu analysieren und Schritte zur Bewältigung gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen. Eines der wichtigsten Potenziale der Arbeit besteht darin, dass Ziele und Inhalte aus dem Betreuungsprozess bei Bedarf stets neu verhandelt und überaus flexibel auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse der Bewohner abgestimmt werden. Um diese Ziele zu erreichen, kommt der Arbeit in der Betreuungsbeziehung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist gekennzeichnet durch die Gleichzeitigkeit von professioneller Interaktion, Zuverlässigkeit, Vertrauen und alltäglicher menschlicher Begegnung.

 

In der Einrichtung der Sozialen Wohnraumhilfe werden männliche und weibliche Personen ab dem achtzehnten Lebensjahr aufgenommen. Zur Verfügung steht ebenfalls eine voll ausgestattete Wohnung, in der wohnungslose Familien kurzfristig untergebracht werden können. In Notsituationen soll hier verhindert werden, die Familien zu trennen und unterschiedliche Hilfen zu beanspruchen.

 


Die Zuweisung Wohnungsloser bzw. Zwangsgeräumter erfolgt in erster Linie durch den Fachbereich Ordnungswesen, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung. Aufgenommen werden Personen, die in der Stadt Zeitz wohnungslos aufgetaucht sind. Es ist nicht auf Personen mit Wohnsitz in Zeitz beschränkt. Allerdings ist deren Aufenthalt befristet und wird nur in Ausnahmefällen über drei Nächte hin verlängert.

 

Die Übertragung der kommunalen Pflichtaufgaben erfolgte 1999 vertraglich, zuletzt geändert am 06.02.2002, zwischen der Stadt Zeitz  und dem Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V. (FuKs Zeitz e. V.). Zur Realisierung des Projektes stellt die Stadt Zeitz dem FuKs e. V. seitdem jährlich 99.200,00 €r Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Dieser Betrag wurde seit 20 Jahren nicht angepasst. Die Lohnkosten für die 3 MitarbeiterInnen bewegen sich seither im Mindestlohnbereich.

 

Da nunmehr seit 1. Oktober 2022 eine Mindestlohnanhebung auf 12,00 € gesetzlich verpflichtend verabschiedet wurde und zurückliegend weder Qualifikation noch Berufsjahre oder Zulagen berücksichtigt worden, macht sich eine Anpassung seitens des Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e.V. zwingend erforderlich.

 

Seitens der Einrichtung wurde eine Nutzungsgebühr pro Nacht und Bewohner von 3 € erhoben; hier erfolgte bereits eine Anhebung auf 5 € seit dem Jahr 2022. 

Zur Verdeutlichung der Frequentierung des Obdachlosenhauses nachfolgend diese Statistiken:

 

Gesamtstatistik Übernachtungen

Jahr

Anzahl

Pro Monat

Pro Tag

 

 

 

 

2000 SJ

3344

278,7

9,1

2001

3027

252,2

8,3

2002

4299

358,2

11,8

2003

4075

339,6

11,2

2004 SJ

3240

270

8,8

2005

3347

278,9

9,2

2006

2016

168

5,5

2007

2734

227,8

7,5

2008 SJ

2979

248,2

8,1

2009

2930

244,2

8

2010

3175

264,6

8,7

2011

2924

243,7

8

2012 SJ

3382

281,8

9,2

2013

4210

350,8

11,5

2014

3466

288,8

9,5

2015

3490

290

9,5

2016 SJ

2819

234,9

7,7

2017

2598

216,5

7,1

2018

3798

316,5

10,4

2019

3036

253

8,3

2020 SJ

2926

245,9

8,1

2021

2951

243,8

7,9

 

 

 

 

Gesamt

70766

268,1

8,8

 


Ausgliederungen (Vermittlung in eigenen Wohnraum)

Jahr

Anzahl

Zeitraum

 

 

 

1999

4

6 Monate

2000

14

Ganzjährig

2001

9

Ganzjährig

2002

30

Ganzjährig

2003

21

Ganzjährig

2004

28

Ganzjährig

2005

21

Ganzjährig

2006

24

Ganzjährig

2007

22

Ganzjährig

2008

20

Ganzjährig

2009

37

Ganzjährig

2010

30

Ganzjährig

2011

28

Ganzjährig

2012

35

Ganzjährig

2013

52

Ganzjährig

2014

26

Ganzjährig

2015

28

Ganzjährig

2016

19

Ganzjährig

2017

26

Ganzjährig

2018

21

Ganzjährig

2019

19

Ganzjährig

2020

19

Ganzjährig

2021

16

Ganzjährig

 

 

 

 

 

 

Gesamt

549

 

Pro Jahr

24,4

 

 

Der Anteil an Frauen der Bewohnerzahl betrug jährlich durchschnittlich 4,6. Personen unter 25 Jahren waren jährlich durchschnittlich 14 in der Einrichtung untergebracht.  


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 31540

Sachkonto: 531801

Bemerkung: Mittel sind ab 2023 in den Haushalt eingestellt

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 au22003358 Zuschuss Personalkosten (312 KB)    
Anlage 2 2 Argumentation Obdachlosenhaus (744 KB)    
Anlage 3 3 Kosten- und Finanzierungsplan 2022 (394 KB)    
Anlage 4 4 Kosten- und Finanzierungsplan 2023 (445 KB)