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Vorlage - VII/STR/OB/0748/22  

Betreff: Erwerb von Geschäftsanteilen an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG BLK mbH) durch die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2022 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022-03-02 SEWIG HRB_30984+Chronologischer_Abdruck-20220302080953
2022-01-24 Gesellschaftsvertrag SEWIG BLK mbH

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

den unentgeltlichen Erwerb von Geschäftsanteilen an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH in Höhe von 7,8 % und beauftragt den Oberbürgermeister, den Erwerb zeitnah umzusetzen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs.2 Nr. 9 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Der Burgenlandkreis hat den anstehenden Strukturwandelprozess um den Kohleausstieg zum Anlass genommen, seine Aktivitäten im Landkreis zur Stärkung der Wirtschaftskraft, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auch außerhalb seiner eigenen Verwaltungsstruktur zu intensivieren.

 

Mit der Gründung der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (im Weiteren SEWIG genannt) durch den Burgenlandkreis (eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichtes Stendal, HRB 30984 am 16.02.2022) wurde dafür die Grundlage geschaffen.

 

Sitz der Gesellschaft ist die Baenschstraße 6 in 06712 Zeitz (Bahnhof).

 

Zum 01.08.2022 verfügt die SEWIG über 2 Mitarbeiter im Rahmen einer Personalgestellung seitens des Burgenlandkreises.

 

Die SEWIG BLK mbH setzt sich zum Ziel, für den gesamten Landkreis ein wirkungsvolles Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels zu sein. Die Gesellschaft fördert alle Maßnahmen, die der Stärkung der Wirtschaftskraft des Burgenlandkreises und seiner Gemeinden, der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auch im Rahmen des Strukturwandels dienen. Dazu zählt u.a.:

 

 Wirtschaftsförderung bestehender Unternehmen

 Neuansiedlungen von Unternehmen und Einrichtungen

 Intensivierung Standortmarketing

 Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beantragung und Gewährung von

rdermitteln

 Initiierung von Förderprojekten u.a. zur Erschließung von Gewerbe- und

Industriegebieten

 Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

 Unterstützung bei der Bewältigung des Strukturwandelprozess

 

Zielstellung des Burgenlandkreises bei der Gründung war in diesem Zusammenhang auch, den Verbands- und Einheitsgemeinden des Landkreises die Möglichkeit einzuräumen, Mitgesellschafter zu werden und dadurch selbst aktiv Einfluss auf die Ansiedlungspolitik im Landkreis nehmen zu können. So erhalten gerade kleinere Gemeinden die Möglichkeit, auf leistungsstarke und flexible Vermarktungs- und Ansiedlungsleistungen zurückgreifen zu können. Mit der Gesellschaft soll es zudem gelingen, über die Gemeindegrenzen hinaus ein gemeinsames Wirtschaftsverständnis und eine gemeinsame Ansiedlungsstrategie zu entwickeln.

 

Zudem wird die SEWIG maßgebliche Projekte der Wirtschaftsentwicklung im Zusammenhang mit dem Strukturwandel federführend umsetzen. Neben dem Wasserstoffnetzwerk H2-Hub-BLK geht es hierbei auch um die beabsichtigte Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes A9/B91 durch die Übernahme der Projektträgerschaft seitens der SEWIG, wofür die SEWIG Fördermittel im Zuge der Richtlinie Sachsen-Anhalt 2028 beantragen könnte.

 

Teilflächen des potentiellen Standortes des interkommunalen Gewerbegebietes A9/B91 befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Weißenfels, der Stadt Hohenmölsen, der Stadt Teuchern und der Stadt Lützen.

 

 

Nicht umsonst ist der Leiter der Stabsstelle Strukturwandel des Burgenlandkreises, André Zschuckelt, gleichzeitig Geschäftsführer der SEWIG.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der SEWIG ist im Übrigen Oberbürgermeister Christian Thieme, sein Stellvertreter ist Rüdiger Erben, MdL.

 

Insoweit hat auch die Stadt Zeitz die Möglichkeit des unentgeltlichen Erwerbs von Geschäftsanteilen an der SEWIG.

 

Die Beteiligungsquote würde nach § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages 7,8 % betragen.

 

Weitere potentielle Gesellschafter bzw. Gemeinden und Verbandsgemeinden sind die Gemeinde Elsteraue, die Stadt Naumburg, die Verbandsgemeinden  Droyßiger- Zeitzer Forst, Wethautal, Unstrutthal und An der Finne .  

 

Das Stammkapital der SEWIG beträgt 25.000,00 €, welches vom Burgenlandkreis bereits mit Gründung übernommen und in voller Höhe bereits eingebracht wurde.

 

In § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SEWIG sind die Bedingungen für den Eintritt der weiteren Gesellschafter geregelt. Hiernach haben alle Verbands- und Einheitsgemeinden des Burgenlandkreises die Möglichkeit, der SEWIG als Gesellschafter beizutreten. Mit dem Eintritt der in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SEWIG genannten potentiellen Gesellschafter würde sich der Geschäftsanteil des Burgenlandkreises entsprechend reduzieren, maximal jedoch auf 50 von Hundert.

 

Maßgeblich für die Höhe des Geschäftsanteils der anderen potentiellen Gesellschafter ist der Bevölkerungsanteil der einzelnen Verbands- und Einheitsgemeinden im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Burgenlandkreises zum Stichtag 31.12.2019.

 

Hiernach ergibt sich für die Stadt Zeitz bei 28.381 EW zum 31.12.2019 ein Geschäftsanteil von 7,8 % (entspricht 1.950 € vom Stammkapital).

 

Dieser Geschäftsanteil in Höhe von 7,8 % wird nach § 4 (4) der Satzung sodann vom Burgenlandkreis als Gesellschafter unentgeltlich an die Stadt Zeitz übertragen.

 

Die unmittelbare Beteiligung der Stadt Zeitz an einem privatem Unternehmen, hier die Struktur- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis GmbH ist gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorlagepflichtig.

 

Nach § 14 der Satzung stellt die Gesellschaft jährlich einen Wirtschaftsplan bis spätestens 31.10. auf, in welchem der Erfolgsplan, der Finanzplan, der Vermögensplan, der Stellenplan als auch eine mittelfristige Planung dargestellt werden. 

 

Eine Ausschüttung eines ggf. erzielten Gewinns erfolgt nicht und ist zunächst der Rücklage zuzuführen, wobei die ggf. entstandene Nachschusspflicht der Gesellschafter bei einem negativen Betriebsergebnis auf den Betrag von 50.000 Euro je Wirtschaftsjahr begrenzt  wird. Dieser Betrag wird entsprechend dem Beteiligungsverhältnis auf die Gesellschafter verteilt und ist entsprechend gedeckelt, im Fall der Stadt Zeitz auf 3.900. Die Wirtschaftsplanaufstellung soll jedoch zukünftig so erfolgen, dass eine Nachschusspflicht nicht zum Tragen kommt. Die grundsätzliche Finanzierung des Geschäftsbetriebes erfolgt durch den Burgenlandkreis. 

 

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1          Auszug aus dem Handelsregister SEWIG

Anlage 2          Gesellschaftsvertrag SEWIG BLK GmbH 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-03-02 SEWIG HRB_30984+Chronologischer_Abdruck-20220302080953 (65 KB)    
Anlage 2 2 2022-01-24 Gesellschaftsvertrag SEWIG BLK mbH (716 KB)