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Vorlage - VII/STR/BM/0769/22  

Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Personalaufwendungen/-auszahlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Personal und Organisation
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
21.12.2022 
Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   


Der Stadtrat genehmigt überplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 462.000 €.

 

Die Mehraufwendungen sind gedeckt, denn es stehen ihnen entsprechende Erträge gegenüber. Da Aufwand und Ertrag jedoch getrennt ausgewiesen und nicht verrechnet werden, kommt es auf der Aufwandsseite zu einer Überschreitung des Haushaltsplanansatzes.

 

 

 

 

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Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA; § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung werden die Personalkosten für das folgende Jahr personengenau hochgerechnet. So werden z. B. unterjährige Eintritte oder Austritte kalendarisch angerechnet.

 

Flächendeckend berücksichtigt sind

  • die vss. Tariferhöhungen,
  • die Reduzierung der Arbeitszeit auf 39,5 Wochenstunden nach TVöD,
  • die Erhöhung durch die Jahressonderzahlungen.

Die Erzieher/innen in den Kindertageseinrichtungen werden auf Grundlage der aktuellen Bedarfs- und Entwicklungsplanung geplant. Alle bekannten Veränderungen (tariflich, persönlich, strukturell) werden detailliert errechnet bzw. hochgerechnet.

 

Im Verlauf des Haushaltjahres stehen nunmehr Mehraufwendungen Erträgen gegenüber, die nicht saldiert werden, und somit auf der Aufwandsseite zu einer Überschreitung des Haushaltsplanansatzes um 462.000 €hren.

 

Der Deckungsvorschlag in Höhe von 462.000 € ist im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ untergliedert.

 

Folgende Veränderungen waren zum Zeitpunkt der Planung monetär noch nicht (in ihrem Ausmaß) absehbar:

 

  • Die Höhe der Tarifeinigung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

 

Neben den festgeschriebenen Regenerationstagen erwarben die Beschäftigten einen Anspruch auf Zulage. Auf Wunsch kann diese Zulage in einen oder zwei freie Arbeitstage pro Kalenderjahr umgewandelt werden. Die praktische Umsetzung war komplex, zumal formelle Vorgaben ausstanden.

 

  • Eine Zahlung an die Beamten auf Grund des „Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher  Vorschriften“ hier insbesondere die Änderungen der Anlage 6  (Familienzuschlag) zum Besoldungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt.

 

  • Nachzahlungen aus gerichtlichen Vergleichen oder nach Eingruppierungsanträgen (hier gehen Nachzahlungen teilweise weit in die Vergangenheit), höhere Eingruppierung nach Aufgabenänderungen

 

  • Kompensation von Langzeitausfällen
    • durch Arbeitszeiterhöhungen oder
    • Einstellung von Vertretungskräften

 

  • Eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer erfordern systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern. Durch Parallelläufe entstehen vorübergehend höhere Kosten.
    Ähnliche Auswirkungen haben Beschäftigungsverbote im Rahmen des Mutterschutzes. Während die Vertretungskraft beginnt, wird die Beschäftige bis zum eigentlichen Beginn der Elternzeit weiterbezahlt.

 

  • Die verlängerte Laufzeit der Fördermaßnahme „Digitalisierungszentrum“

 

Wie bereits zu Beginn ausgeführt, stehen den Personalaufwendungen teilweise Erstattungen gegenüber, die den Aufwand jedoch nicht minimieren.

 

Somit kommt es zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes, der den Haushaltsausgleich an sich nicht beeinflusst, aber der formellen Genehmigung des Stadtrates bedarf.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

36510.414108 Zuweisung Land Projektförderung Kitas     51.800 €

12100.448200 Kostenerstattung Gemeinden Wahlen     12.000 €

11121.448400 Kostenerstattung gesetzl.  Sozialversicherung    15.000 €

11141.448400 Kostenerstattung gesetzl.  Sozialversicherung      4.000 €

36510.448400 Kostenerstattung gesetzl.  Sozialversicherung  109.000 €

54100.448400 Kostenerstattung gesetzl.  Sozialversicherung      4.500 €

57111.414102 Zuweisung lfd. Zwecke Land Digitalisierungszentrum   99.400 €

57111.414000 Zuweisung lfd. Zwecke Bund Digitalisierungszentrum   64.000

 

36510.545200 Kostenerstattung Gemeinden/Gemeindeverbände    50.000 €

36510.545800 Kostenerstattung an Freie Träger     52.300

 

Gesamt         462.000 €

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: