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Vorlage - VII/STR/BM/0797/23  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
20.04.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 €r die Kulturförderung 2023 zu.

 

Die Kulturförderung diente der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

- Heinrich-Schütz-Musikfest

- Konzertreihe des Förderverein Musikfreunde EULE-Orgel Zeitzer Dom e. V. 

- Spielplatzfest mit Ferieneröffnungsparty

- Ferienabschlussparty im Sommerbad 

- 40. Hubertusjagd des Reit- und Fahrvereins Zeitz-Bergisdorf e. V.

- Rahmenprogramme sowie Werbemaßnahmen für Ausstellungen im Museum Schloss

Moritzburg Zeitz und Veranstaltungen im Schlosspark Moritzburg Zeitz

- Beauftragung von repräsentativen Fotografien des Schlossparks Moritzburg Zeitz zur

Vorbereitung des 20-jährigen Bestehens

- Erstellen eines Flyer in dem alle Führungsangebote der Tourist-Information Zeitz, des

Museum Schloss Moritzburg Zeitz sowie des Schlossparks Moritzburg Zeitz enthalten sind

- hnenbild für Schlossparkbühne  


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA                                                                                  i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 18.12.2020, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 2. Änderung vom 19.09.2021 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 28100 Heimat- und Kulturpflege

Sachkonto: 414800 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen                     Spenden etc.

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

keine