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Vorlage - VII/STR/65/0835/23  

Betreff: Beschluss zur Änderung der Gemeindegrenze Elsteraue/Stadt Zeitz im Flurbereinigungsverfahren Theißen (Ortsumgehung Zeitz)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
13.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
21.06.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Karte zur Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Gemarkungs- bzw. Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Elsteraue Gemarkung Bornitz - und der Stadt Zeitz Gemarkung Zangenberg- auf Grundlage des Flurbereinigungsverfahren „Theißen (Ortsumgehung Zeitz) zu.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45(2),10 u.109 KVG LSA, § 7 (2)  Hauptsatzung der Stadt Zeitz v.26.10.19

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Im Auftrag des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Weißenfels (ALFF) wird das Flurbereinigungsverfahren „Theißen (Ortsumgehung Zeitz)“ durchgeführt. Mit der Bearbeitung ist das Ingenieur- und Vermessungsbüro Wenck mit Sitz in Haldensleben als geeignete Stelle für Flurneuordnungsmaßnahmen gemäß § 53 (4) LwAnpG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) betraut.

 

Im Rahmen dieses Flurbereinigungsverfahrens fand am 23.08.22 eine Anhörung statt.

Dabei wurde vom Ingenieurbüro Wenck auf Grundlage des § 58 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) vorgeschlagen, die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Elsteraue, hier Gemarkung Bornitz und der Stadt Zeitz, hier Gemarkung Zangenberg, über einen flächengleichen Austausch von Flächen anzupassen, weil dies an dieser Stelle zweckmäßig ist.

 

Folgende Änderung ist vorgesehen:

Das in der Gemarkung Zangenberg gelegene Ackergrundstück in der Nähe des Verkehrskreisels liegt zum Teil in der Flur 3 der Gemarkung Bornitz. Deshalb sollen Teilflächen der Flurstücke 108 und 227 der Flur 3 von Bornitz von ca. 3796 m² in das Gebiet der Stadt Zeitz Gemarkung Zangenberg - übergehen.

 

Im Austausch dazu sollen ca. 3796 m² Ackerfläche aus dem Flurstück 79/1 der Flur 2 der Gemarkung Zangenberg in das Gebiet der Gemeinde Elsteraue Gemarkung Bornitz- übergehen.

 

Die Änderung bedarf nach § 58, 2. FlurBG der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.

 

Hinweis:

Der Gemeinderat Bornitz hat der Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Elsteraue und der Stadt Zeitz bereits zugestimmt.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Karte zur Vorlage  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte zur Vorlage (674 KB)