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Vorlage - VII/STR/20/0851/23  

Betreff: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
20.06.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
21.06.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
27.06.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Gesamtdokument Änderungen Haushalt

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2023 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

Begründung:

Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2023 enthält:

- die Festsetzung des Haushaltsplanes,

- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen   

            (Verpflichtungsermächtigungen),

- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.

 

Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.

Bestandteile des Haushaltsplanes sind:

- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und

- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.

 

Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.

 

In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.

 

Der Ergebnisplan 2023 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf   59.241.400 Euro.

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf  72.984.100 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 13.742.700 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf    17.169.600 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf    20.101.700 Euro.

 

Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 15.600 Euro zur Verfügung.

Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.916.500 Euro vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

liegen bereits vor 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Gesamtdokument Änderungen Haushalt (1548 KB)