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Vorlage - VII/STR/20/0852/23  

Betreff: Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zurückgestellt   
Ordnungsausschuss Vorberatung
20.06.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses zurückgestellt   
Bauausschuss Vorberatung
21.06.2023 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
27.06.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Konzept_190623

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/20/0613/17

VI/STR/20/0824/18

VII/STR/20/0102/2702/20

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

Begründung:

Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.

 

Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2023. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich in Punkt 4 wie folgt:

1. laufende Konsolidierungsmaßnahmen

2. neue Konsolidierungsmaßnahmen

3. sonstige Konsolidierungsmaßnahmen

4. Maßnahmenprüfung

5. nicht umsetzbare Konsolidierungsmaßnahmen

6. gestrichene Konsolidierungsmaßnahmen

 

Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen sowie Maßnahmen, die bereits in vergangenen Konzepten aufgenommen wurden.

 

Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die neu in das Konsolidierungskonzept aufgenommen wurden.

 

Der Teil 3. belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.

 

Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung. Im Teil 5 sind die Maßnahmen aufgeführt, die keinen Eingang in das Haushaltskonsolidierungskonzept fanden.

 

Teil 6 beinhaltet die Maßnahmen, welche auf Grund äerer Einflüsse keine Konsolidierungseffekte (mehr) erzielen.

 

In den Anlagen sind die Details der jeweiligen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt. Zudem ist eine Gesamtübersicht über den gesamten Konsolidierungseffekt beigefügt.

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

Anlagen:

 

 Haushaltskonsolidierungskonzept 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept_190623 (3394 KB)