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Vorlage - VII/STR/75/0868/23  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
28.06.2023 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
JA 2021 Prüfbericht Ebner Stolz
JA 2021 Prüfbericht RPA Stadt Zeitz

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2021 des Eigenbetriebes Abwasser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:

 

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2021

1.1               Bilanzsumme 63.541.222,43 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 59.798.439,94 EUR

              - das Umlaufvermögen 3.742.373,62 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 408,87 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 6.645.206,48 EUR

              - die Sonderposten 19.161.417,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.290.994,00 EUR

              - die Rückstellungen 2.010.594,16 EUR

              - die Verbindlichkeiten 20.768.010,79 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 665.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 203.369,54 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 6.853.902,63 EUR

 

1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.650.533,09 EUR

 

 

2  Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

- auf neue Rechnung vorzutragen 203.369,54 EUR


 


 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz am 27.05.2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 26.05.2023.

Herr Preißler, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.


 


 

 


Anlagen:

- Prüfbericht vom 26.05.2023 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

- Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.06.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2021 Prüfbericht Ebner Stolz (1530 KB)    
Anlage 2 2 JA 2021 Prüfbericht RPA Stadt Zeitz (561 KB)