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Vorlage - VII/STR/40/0929/23  

Betreff: Antrag auf außerplanmäßige Bewilligung zur Anschaffung von mobilen Videokonferenzsystemen für die Sekundarschulen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
18.09.2023 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Kostenaufstellung für Antrag VKS (Stand 29.08.2023)

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt die Umschichtung von 65.500,00 EUR zwischen vier Positionen innerhalb der Investitionsmaßnahmen 5410022010 „Gehweg Humboldtstraße“, 1260023002 „Umbau GW-N zum Logistikfahrzeug und 2520018001 „Neustrukturierung Moritzburg/Marstall“, um die Anschaffung von Videokonferenzsystemen,  Investitionsnummer 2161023004 „EU React Sekundarschulen zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz hat Gelegenheit mobile Videokonferenzsysteme (VKS) mit einer
100%-igen Förderung anzuschaffen. Dazu wurde am 13.07.2023 ein Antrag gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung mobiler Videokonferenzsysteme für die Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 122.084,13 EUR gestellt. Diese Mittel wurden im Haushalt eingestellt und sollten dazu dienen die Grundschulen der Stadt mit entsprechender Technik auszustatten.

 

Am 22.08.2023 erhielt die Stadt Zeitz die Mitteilung, dass die Möglichkeit der finanziellen Aufstockung des bisherigen Antrages besteht und dazu ein Antrag bis zum 31.08.2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nachgereicht werden kann. Dieser wurde fristgerecht eingereicht.

 

Die Stadt Zeitz erhält somit eine 100%-ige Förderung, jedoch max. 183.126,20 EUR. Damit können 33,62 Geräte angeschafft werden. Um ein vollständiges 34. Gerät anschaffen zu können, bedarf es Eigenmittel in Höhe von 2.044,65 EUR.

 

Nach Vorliegen Kostenangebot der KITU ist vorgesehen auch die Sekundarschulen mit weiteren Geräten auszustatten. Um die Gesamtmaßnahme in den Grundschulen und Sekundarschulen umsetzen zu können, werden die weiteren Finanzmittel in Höhe von 65.500,00 EUR benötigt.

 

Nach Eingang der Fördermittel werden die Gelder in die o.g. Investitionsmaßnahmen zurückgebucht.
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                    21610

Sachkonto:                096102 / 785102

Bemerkung:

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:  

Kostenaufstellung mobile Videokonferenzsysteme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenaufstellung für Antrag VKS (Stand 29.08.2023) (163 KB)