Inhalt

Vorlage - VII/STR/BM/0937/23  

Betreff: 1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kultur und Tourismus
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1. Änderung Entgeltordnung 2023-11-09
Synopse von 1. Änderung Entgeltordnung 2023-11-09

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz vom 14.12.2022.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/BM/0750/22

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

 

Am 14.12.2022 wurde eine neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz beschlossen. Diese trat zum 01.01.2023 in Kraft.

Die hier vorliegende 1. Änderung betreffen die Einrichtungen Schloss und Schlosspark.

 

I). Änderung der Tarifart Einzel-/ Gruppenführungen Schloss Moritzburg (§ 5 Ziff. 3)

Es wird vorgeschlagen, den genannten Tarif um 10,00 € auf 40,00 € zu erhöhen und diese Gebühr zugleich auf die Einheit „Grundgebühr pro Stunde“ zu fixieren.

Die Erhöhung ist angemessen, da die zu vermittelnden Informationen infolge der Weiterentwicklung der Ausstellungen umfangreicher wurden. Hierzu zählen die Eröffnung des zweiten Teils der Kinderwagenausstellung im August 2018, das Werk von Tim von Veh „Schauplatz der Eitelkeiten“, die neun großformatigen Gemälde für die Kassettendecke im Audienzgemach des Herzogs Moritz, geschaffen von Hans-Christoph Rackwitz in den Jahren 2018-2020, die Erweiterung der Ausstellung der Totenbildnisse dank der Restaurierung des Totenbildnisses des Herzogs Moritz im Jahr 2022 sowie die Neugestaltung des ersten Raumes der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung „Himmlisches Streben-Irdisches Leben, Zeitz unter dem Bischofsstab“, wie er sich seit November 2022 den Besuchern präsentiert. 

Einzel- und Gruppenführungen im Schloss Moritzburg werden seit Juni 2018 unabhängig von ihrer Dauer mit einer pauschalen Gebühr von 30,00 € bis max. 20 Personen zzgl. des Einzeltarifs, d.h. des Eintrittsentgeltes berechnet.

Mit Einführung der „Grundgebühr pro Stunde“ erfolgt eine Vereinheitlichung der Berechnung analog der Angebote Stadtführungen und Schlossparkführungen.

So können künftig auch im Museum Führungen, die einen größeren zeitlichen Umfang haben (z.B. Kellerführung oder Kostümführung mit 1,5 h), mit einer erhöhten Grundgebühr berechnet werden. Dies schafft eine transparente Abrechnung und Mehreinnahmen.

 

 

II). Änderung in der Tarifart Kombiticket für Schloss und Schlosspark (§ 6 Ziff. 1a und Ziff. 4 a)

Für den Schlosspark wurde mit der Verabschiedung der neuen Entgeltordnung der Tageseintrittstarif für Erwachsene und Jugendliche (Volltarif) von 2,00 € auf 3,00 € angehoben, Ermäßigungsberechtigte zahlen 1,50 € anstelle zuvor 1,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.).

Infolge dessen erhöhte sich in diesem Jahr die Ersparnis des Besuchers beim Erwerb eines Kombitickets, dessen Preis nicht verändert wurde, von zuvor einheitlich 1,00 € in beiden Personengruppen, auf 2,00 € im Volltarif und 1,50 € im Tarif ermäßigt.

Mit der vorgeschlagenen Anhebung in der Tarifart Kombiticket wird der Nachlass auf das Niveau des Jahres 2022 abgesenkt und den Personengruppen wieder ein einheitlicher Nachlass von 1,00 € je Kombiticket gewährt.

Damit erhält der Vollzahler einen Nachlass von rund 11 % auf die Einzelticketpreise, der Ermäßigungsberechtige einen Nachlass von rund 18 %.

In der Saison 2022 wurden beispielsweise 4.595 Kombitickets verkauft. Mit der Anpassung des Tarifs würden bei gleicher Käuferzahl und -struktur wie im Vorjahr zusätzliche Einnahmen von brutto 4.257,00 € erwirtschaftet. Nehmen wir die Anpassung nicht vor, würden nur 30.137 € brutto anstatt 34.394 € brutto vereinnahmt werden können. (Aktuell liegen wir bei 2.991 Kombitickets, woraus sich Mehreinnahmen von 2.761,50 € brutto errechnen lassen.)

 

 

 

 

III). Änderung in der Tarifart wiederkehrende Veranstaltungen im Schlosspark (§ 6 Ziff. 4 a)

Der Mindest-Entgelttarif bei wiederkehrenden Veranstaltungen im Schlosspark Moritzburg im Tarif Erwachsene und Jugendliche soll von 2,50 € auf 3,00 € angehoben. Das ist geboten, da der regelmäßige Tageseintritt bereits bei 3,00 € liegt. Hier soll kein Unterschied bestehen.

 
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 25200 und 55111

Sachkonto: 432100 und 432182

Bemerkung: Es handelt sich hierbei um Einnahmen für das Schloss Moritzburg Zeitz sowie den Schlosspark Moritzburg Zeitz.

Voraussichtlichen Mehreinnahmen i.H.v. ca. 3.761,520 €

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 


Anlagen:

  1. Änderung der Satzung

Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Entgeltordnung 2023-11-09 (71 KB)    
Anlage 2 2 Synopse von 1. Änderung Entgeltordnung 2023-11-09 (60 KB)