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Vorlage - VII/STR/65/0938/23  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA.pdf
Anlage 2 Durchführungsvertrag.pdf
Anlage 3 Abwägung.pdf
Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Teil A, Teil B).pdf
Anlage 5 Vorhaben-und Erschliessungsplan (Teil C).pdf
Anlage 6 Begruendung.pdf

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird r das Flurstück 103/21 der Flur 6 der Gemarkung Zeitz der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C, Anlage 5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des  

Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - 

KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/5018/0302/21

Änderung der Rechtsgrundlage VII/STR/65/0908/23

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Der Stadtrat Zeitz hat am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 101 ist es durch das Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Baurecht für ein Einfamilienhaus mit Carport zu schaffen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde durchgeführt.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2023 wurde das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 vom § 13 b BauGB auf nunmehr § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) überführt.

Dafür brauchten weder Inhalte oder Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 geändert zu werden, noch musste eine erneute Offenlage durchgeführt werden.

Das Bauleitverfahren dient der Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung des Bereiches und erfüllt somit die Kriterien des § 13a BauGB.

 

Nach Auswertung der o.g. Beteiligungen erfolgt nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung Teil A und Textliche

                Festsetzungen Teil B)

Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil C)

Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA.pdf (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Durchführungsvertrag.pdf (2887 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung.pdf (171 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Teil A, Teil B).pdf (654 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Vorhaben-und Erschliessungsplan (Teil C).pdf (555 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Begruendung.pdf (136 KB)