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Vorlage - VII/STR/BM/0950/23  

Betreff: Gründung "Planungsverband Grüne Magistrale" und Aufgabenübertragung auf den Planungsverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2023_11_23_Satzung_Planungsverband_Grüne_Magistrale.pdf
R5000_2023-0466_Flurkarte_EIP_DIGIKOPIE_20231124.pdf

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
  2. die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:

Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der               Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend her definiert werden:

 

  1. die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,

 

  1. die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,

 

  1. die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,

 

  1. Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.

 

 Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der  Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen.

 

  1. den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 205 BauGB i. V. m. §§ 8, 9, 45 Abs. 2 Nr. 1, 17 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Die MIBRAG stellte in der außerordentlichen Sitzung des Stadtrates am 27.06.2023 ihr Vorhaben „Grüne Magistrale Planungsverband“ umfassend vor. Daher sind deren Vorhaben zur wirtschaftlichen Nachnutzung industriell vorgeprägter Bergbauflächen bekannt. Auch ist Ihnen bekannt, dass die MIBRAG in den Gemarkungen der Gemeinde Elsteraue, der Stadt Hohenmölsen und der Stadt Zeitz über zusammenhängende Flächen in ihrem Eigentum verfügt, die sinnvoll und wirtschaftlich nur im Verbund entwickelt werden, um die Energiewende und den Strukturwandel in dem Bereich erfolgreich auf den Weg zu bringen.

 

Auch im Regionalen Entwicklungsplan (REP) sind die betroffenen Flächen siehe Karte als Anlage zur Satzung als „regional bedeutsamer Standort der Ver- und Entsorgung“ sowie als Multifunktionspark „Energiepark Elsteraue ausgewiesen. Ebenso vergleichbar im LüREK. Zudem verfügt die Fche insgesamt über eine sehr gute technische und infrastrukturelle Ausstattung, eine gute verkehrstechnische Anbindung und Erreichbarkeit; alle notwendigen Ver- und Entsorgungsanschlüsse sind vorhanden oder mit geringem Aufwand ausbaubar.

 

Wichtig ist nun die Schaffung gemeinsamen Baurechts um die vorgestellten Vorhaben zeitnah umsetzen zu können. Sinnvoll und zeitsparend ist ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der Bauleitplanung der betroffenen Städte und Gemeinden, weshalb der Weg über einen gemeinsamen Planungsverband gewählt werden soll, dem die gemeinsame Aufgabe der Bauleitplanung auf dem grundstücksgenau bezeichneten Flächen übertragen werden soll. Das schafft schneller und einheitlicher Baurecht.

 

Nach umfangreichen Abstimmungen zwischen den Gemeinden liegt nun der Satzungsentwurf vor, der auch mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurde. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht.

 

Ebenso abgestimmt wurde, dass der Planungsverband seinen Sitz und auch die Geschäftsstelle in Zeitz haben wird. Die Geschäfte werden durch die Stadtverwaltung Zeitz geführt, ebenso erfolgen die Bekanntmachungen des Verbandes nach den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Zeitz.

 

Der Planungsverband wird vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, gewählt aus der Mitte der Verbandsversammlung, die aus je 3 Vertretern der beteiligten Gemeinden bzw. Städte gebildet wird, wobei die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten geborene Mitglieder sind. Weiterhin soll der jeweilige Bauamtsleiter entsandt werden und je ein Mitglied aus der gewählten Vertretung der Mitglieder.

 

Zur Gründung des Planungsverbandes ist ein Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates der beteiligten Gemeinden bzw. Städte erforderlich. Ebenso erforderlich ist die explizite Übertragung der in § 3 der Satzung genannten Aufgaben auf den Verband.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: wird nachgereicht

Sachkonto:

Bemerkung: Die Mittel (1000 € plus mgl. Umlage) werden, soweit diese für die Stadt anfallen, im HH-Plan 24 eingestellt.

Siehe Satzungsentwurf §§ 11, 14

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Satzungsentwurf - Planungsverband

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_11_23_Satzung_Planungsverband_Grüne_Magistrale.pdf (200 KB)    
Anlage 2 2 R5000_2023-0466_Flurkarte_EIP_DIGIKOPIE_20231124.pdf (8370 KB)