Vorlage - VII/STR/BM/0951/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
jeweils für den Rest der Wahlperiode des Stadtrates
- für den Fall des unveränderten Beschlusses der Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ durch die weiteren Mitgliedsgemeinden entsprechend § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung den jeweiligen Fachbereichsleiter Technisches Zeitz und
… …
in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Gesetzliche Grundlage: | § 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfes „Planungsverband Grüne Magistrale“ |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/BM/0950/23 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Mit der Vorlage Nr. VII/STR/BM/0950/23 – Gründung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und Aufgabenübertragung auf den Planungsverband wurde die Satzung des Planungsverbandes beschlossen. In gleicher Weise werden die weiteren Mitgliedsgemeinden ihre Gremien beteiligen, so dass die Bekanntmachung der Satzung noch im Jahr 2023 angestrebt werden kann.
Um dem gemeinsamen Ansinnen der Mitgliedsgemeinden mit der MIBRAG, den Planungsverband schnellstmöglich handlungsfähig zu konstituieren Rechnung zu tragen, soll jetzt schon, die Vertreterbestellung entsprechend der Satzungsregelung vorgenommen werden.
Dazu soll der jeweilige Bauamtsleiter bestellt werden. Das hier mit Ziff. 1 des Beschlusses erfolgt. Zudem muss ein Vertreter aus dem Stadtrat bestellt werden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Satzungsentwurf, siehe Vorlage Nr. VII/STR/BM/0950/23 – Gründung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und Aufgabenübertragung auf den Planungsverband