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Vorlage - VII/STR/BM/0953/23  

Betreff: Bildung eines Wahlbereiches bei der Stadtratswahl 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wahlbüro
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Die Stadt Zeitz bildet bei der Stadtratswahl am 9. Juni 2024 einen Wahlbereich.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 7 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt i. V. m.
§ 10 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

 

r die Wahlen der Vertretungen in kreisangehörigen Gemeinden ist nach dem Kommunalwahlrecht in Sachsen-Anhalt die Zahl der Wahlbereiche zu bestimmen. Entsprechend § 7 Abs. 1 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gilt grundsätzlich, dass das Wahlgebiet kreisangehöriger Gemeinden einen Wahlbereich bildet. Abweichend hiervon können Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 KWG LSA ihr Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche von annähernd gleicher Größe einteilen. Laut § 7 Abs. 2 KWG LSA soll dabei jeder Wahlbereich mindestens 1.500 Einwohner umfassen. Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Zuständig für diese Entscheidung ist die Vertretung der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinde gemäß § 10 Abs. 1 KWO LSA.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Stadt Zeitz nicht in Wahlbereiche aufzuteilen.

Bei einer Aufteilung in mehrere Wahlbereiche könnte es für die Parteien und Wählergruppen schwieriger sein, geeignete Kandidaten zu finden, da diese im jeweiligen Wahlbereich ihre Hauptwohnung haben müssen. Außerdem ist dies mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden (z. B. verschiedene Stimmzettel).


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig