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Vorlage - VII/STR/40/0954/23  

Betreff: Beantragung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zur Einrichtung eines örtlichen Teilhabemanagements in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Die Linke/ZfZ
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Die Verwaltung der Stadt Zeitz wird aufgefordert, im Rahmen der Einrichtung eines örtlichen Teilhabemanagements für die Stadt Zeitz auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021-2027 einen Förderantrag zum Projekt „Einrichtung eines Örtlichen Teilhabemanagements in der Stadt Zeitz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

Begründung:

Örtliche Teilhabemanagements unterstützen Kommunen bei der Errichtung inklusiver Sozialräume und verbessern so die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Mit dem Programm „Örtliches Teilhabemanagement“ werden Kommunen bei der Schaffung von örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung von Teilhabemanagerinnen und -Managern unterstützt.

Der Mitarbeitende für „Örtliches Teilhabemanagement“ kann die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zeitz in ihrer Arbeit unterstützen und eigene Projekte im Rahmen der Inklusion und Teilhabe erarbeiten und umsetzen. Damit wird die Stadt Zeitz ein Stück weit der Gefördert werden Projekte für die Umsetzung eines Örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen Sachsen-Anhalts mit Personalaufgaben und Sachausgaben mit einem Zuschuss von bis zu 95% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Stadt Zeitz wäre der Förderantrag unter der Handlungssäule 2 der Förderrichtlinie zu stellen, dies betrifft die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt. Da die Antragsrunden 1 und 2 bereits verstrichen sind, ist eine Antragstellung zum nächsten Termin bis zum 01.01.2024 möglich.

Weitere Hinweise und die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wiedereingliedern-unterstuetzen/oertliches-teilhabemanagement
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig