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Vorlage - VII/STR/STR/0955/23  

Betreff: Ausschreibung der Stelle der Beigeordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion CDU
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister von einer Ausschreibung der zum 24.04.2024 neu zu besetzenden Stelle der Beigeordneten abzusehen, da die Beigeordnete, Frau Kathrin Weber, sich bereit erklärt hat, sich erneut zur Wahl zu stellen.


 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 69 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Mit Schreiben vom 08.09.2023 an den Oberbürgermeister, Herrn Christian Thieme und den Stadtratsvorsitzenden, Herrn Dr. Altmann gerichtet, erklärte Frau Weber sich bereit, das Amt der Beigeordneten eine weitere Amtszeit auszuüben, wenn der Stadtrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Ihr dazu das notwendige Vertrauen schenkt.

 

In einem solchen Fall kann der Stadtrat beschließen, von einer Ausschreibung abzusehen, § 69 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA. Der Oberbürgermeister muss sein Einvernehmen mit diesem Vorgehen erklären.

 

Diese Entscheidung zum Verzicht auf eine Ausschreibung, die dieser Beschluss vorsieht, ebnet grundsätzlich nur den Verfahrensweg. Die eigentliche Bestätigung der Wiederwahl seitens des Stadtrates bleibt davon unbenommen uneingeschnkt bestehen und erfolgt durch die dafür vorgeschriebene Wahlhandlung gesondert. Es handelt sich bei diesem Beschluss vielmehr nur um eine Festlegung auf einen vereinfachten Verfahrensweg im Sinne des KVG LSA.

 

Aus Sicht der CDU Zeitz hat Frau Kathrin Weber das ihr übertragene Amt in ausgezeichneter Weise ausgefüllt. Ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft zum Wohl unserer Stadt Zeitz sowie der Bürgerinnen und Bürger hat uns ebenso von ihrer Eignung zu einer weiteren Amtszeit überzeugt wie ihre fachliche Kompetenz bei der Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben.

 

Weiterhin sieht die CDU Zeitz in der Verwaltungsspitze bestehend aus dem gerade durch die Bevölkerung eindeutig in seinem Amt bestätigten Oberbürgermeister sowie der Bürgermeisterin als seiner Beigeordneten eine funktionale Einheit. Diese hat sich aus unserer Wahrnehmung heraus bewährt und so erscheint es absolut logisch, dem Oberbürgermeister, dessen Einverständnis ja Bestandteil des vorgeschlagenen Verfahrensweges ist, keine geänderte Personalsituation in seiner ihm durch die Wiederwahl übertragenen neuen Amtszeit zuzumuten.

 

Es ist angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt auch im Bereich der an hohe fachliche Qualifikationen geknüpften Stellenbeschreibung nicht sicher, inwiefern es durch eine Ausschreibung der Stelle zu einer ernst zu nehmenden Auswahl geeigneter Bewerberinnen oder Bewerber (m/w/d) überhaupt kommen würde. Zurückliegende Ausschreibungen auf anderen Stellen haben das gezeigt. Das Ausschlagen des Angebotes der Amtsinhaberin, auch für eine weitere Amtszeit in Zeitz zur Verfügung zu stehen, wäre unter diesem Blickwinkel nicht nur nicht zuträglich, sondern angesichts der guten Ergebnisse ihrer Amtsperiode sowie dem konstruktiven Verhältnis zum Stadtrat wird dem Oberbürgermeister auch unserer Ansicht nach unangemessen.

 

Das Verfahren gemäß § 69 Abs. 2 KVG LSA wurde vom Gesetzgeber nicht grundlos eingeführt. Es soll helfen, die Kontinuität auf der Ebene der Kommunen in einem Bereich nicht zu gefährden, in dem Sensibilität auf einer wichtigen Position zwischen Verwaltung und Stadtrat Sinn macht, sofern alle Beteiligten es für richtig halten. Dies liegt seitens der Amtsinhaberin ebenso vor wie das Einvernehmen des Oberbürgermeisters. Nun liegt es am Stadtrat, diesen Weg der Bestätigung im Amt ohne externe Ausschreibung zu ermöglichen.

 

Wir schlagen deshalb den genannten Verfahrensweg vor, der darüber hinaus einen finanziellen, wie zeitlichen Mehraufwand ohne Nutzstiftung verhindert.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: