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Vorlage - VII/STR/STR/0956/23  

Betreff: Unverzügliche Umsetzung dringlich erforderlicher Digitalisierungsprojekte durch die Stadtverwaltung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion CDU
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

dass Digitalisierungsprojekte durch die Stadtverwaltung unverzüglich umzusetzen sind, wenn die Maßnahme dazu dient,

 

  1. den Schutz der IT-Infrastruktur zu gewährleisten (z. B. Katastrophenschutz).

 

  1. der kommunalen Pflicht zur Daseinsvorsorge (Art. 20 I GG) nachzukommen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Das Thema Digitalisierung ist seit Jahren ein stets im Blickfeld stehender Arbeitsbereich, auf den häufig und unter den verschiedensten Blickwinkeln Bezug genommen wird.

 

Gerade daraus ergibt sich jedoch aus Sicht der CDU Zeitz die Gefahr, dass nicht hinreichend zwischen dringend erforderlichen Maßnahmen einerseits und allgemeinen Willensbekundungen andererseits differenziert wird. Der Hintergrund des vorliegenden Beschlusstextes liegt in der Erkenntnis, dass es im Umgang mit der Digitalisierung klare Regelungen geben muss, aus denen sich für die Stadtverwaltung ein Handlungsleitfaden eindeutig ableiten lässt.

 

Eine diesbezügliche Klarstellung der Priorisierung ist auch unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung als Richtschnur für die Arbeit der Stadtverwaltung aus Sicht der CDU Zeitz geboten.

 

Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen:

 

  1. Die Verantwortung für unsere Datensicherheit erfordert regelmäßige Maßnahmen im digitalen Bereich. Im Jahr 2021 wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld von einen terroristisch motivierten Cyberangriff monatelang komplett lahmgelegt. Deutschlands erster Cyberkatastrophenfall, bei dem – im übertragenen Sinn – das Wasser in den Straßen zwei Meter hochstand. Die IT-Systeme und damit die Aufgabenerfüllung funktionieren auch zwei Jahre später noch nicht vollständig. Was mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger passiert ist, weiß gegenwärtig niemand. Das ist fatal, denn die Daten der Bürgerinnen und Bürger, die in der Verwaltung gespeichert und weiterverarbeitet werden, sind zu 100% real und vollständig. Das macht sie für Cyberterroristen so wertvoll. Wer Daten erhebt ist für deren Sicherheit auch verantwortlich zu machen. „Nie wieder Anhalt-Bitterfeld“ – in diesem Sinne muss auch die Stadtverwaltung Zeitz ihren IT-Schutz für den Katastrophenfall unverzüglich optimieren. Es reicht nicht aus, dass die IT-Systeme funktionieren, sie müssen auch zwingend nach dem neusten Stand der Technik sicher sein.

 

  1. Der Fachkräftemangel bedroht die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und damit die Pflicht zur Erfüllung der Daseinsvorsorge (Art. 20 I GG). Bis 2027 gehen nach den in der Stadt vorliegenden Fakten etliche Verwaltungsmitarbeiter in ihren wohlverdienten Ruhestand. Schon jetzt arbeiten jedoch ganze Bereiche der Stadtverwaltung personell am Limit. Krankheitsbedingte Ausfälle führen darüber hinaus zu außerordentlichen Schließzeiten, Termine müssen abgesagt werden und der Aufgabenberg für die Beschäftigten wird immer größer – eine sich fortsetzende Spirale. Unabhängig vom Konsolidierungskonzept wird es objektiv absehbar nicht gelingen, jede Stelle nachzubesetzen. Hinzu kommen eine hohe Mitarbeiterfluktuation sowie der zunehmende Wunsch von Arbeitnehmern, künftig verstärkt in Teilzeit zu arbeiten. Die Digitalisierung als „Retter in der Not“ kann hier maßgeblich Abhilfe schaffen, indem (teil-)automatisierte Verfahren Mitarbeiter von Arbeitsschritten entlasten. Gleichzeitig bietet ganzheitliche Digitalisierung die Chance, Prozesse erheblich zu verschlanken. Im Sinne der Entbürokratisierung sowie einer bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltung verkürzt sich so die Bearbeitungszeit von Anträgen. So können mehr Aufgaben in der gleichen oder sogar weniger Zeit bewältigt werden. Dieses Ziel muss so schnell wie möglich erreicht werden.

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dafür stellen Bund und Land digitale Anwendungen zur kostenfreien Nachnutzung oder zu preiswerten Konditionen zur Verfügung („Einer für alle-Prinzip“ / Efa-Prinzip). Allerdings sind Kommunen für den Schutz ihrer IT-Infrastruktur, für ihre Prozesse sowie für die Ertüchtigung der technischen Systeme gemäß Art. 20 I GG selbst verantwortlich. Zusätzliche finanzielle Unterstützung (z. B. Erhöhung der Finanzzuweisungen oder Förderprogramme) sind seitens Bund oder Land nicht geplant. Hinzukommt, dass gesetzliche Fristen zur Umsetzung fehlen. Dieser Umstand erschwert es der Stadtverwaltung in Zeiten der Konsolidierung, die Digitalisierung als den beschriebenen Retter in der Not“ voranzutreiben.

 

Der Stadtratsbeschluss zur unverzüglichen Umsetzung von essentiellen Digitalisierungsprojekten ist notwendig, um einen Cyberkatastrophenfall vorzubeugen, ihn gar zu verhindern und um in Zeiten des Fachkräftemangels die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Mit diesem Stadtratsbeschluss wird die Umsetzung dringlich erforderlicher Digitalisierungsmaßnahmen für die Stadtverwaltung zur kommunalen Pflichtaufgabe. Der Stadtrat Zeitz stellt sich somit seiner Verantwortung hinsichtlich der Datensicherheit der Bürgerinnen, Bürger, aber auch der Unternehmen, Vereine und sozialen sowie sportlichen und kulturellen Verbänden ebenso wie der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Arbeits- wie Dienstleistungsfähigkeit der Stadtverwaltung unter den sich stetig verändernden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

 

 

 

Prüfschema zur Umsetzung

  1. Maßnahmen zum Schutz der IT-Infrastruktur sind prioritär zu behandeln und unverzüglich umzusetzen.
  2. Die jeweilige Maßnahme muss bürgerfreundlich sein und zu spürbaren Entlastungen der Verwaltungsmitarbeiter führen.
  3. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Schonung von Personalressourcen ist die effizienteste Maßnahme auszuwählen.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: muss im Haushalt geprüft werden

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: