Vorlage - VII/STR/20/0963/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf den Konten 61110.534100/734100 in Höhe von 101.021,00 € zur Zahlung der Gewerbesteuerumlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 Abs. KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Im Haushaltsplan 2023 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 13.000.000 € geplant. Die darauf zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist nach vorgeschriebener Berechnung in Höhe von 1.151.900,00 € veranschlagt.
Vierteljährlich erfolgt durch das SG Kommunalabgaben die Eilmeldung über die Ist-Einzahlungen der Gewerbesteuer im jeweiligen Quartal an das Statistische Landesamt entsprechend der Hebesätze der Stadt Zeitz.
Zum Stand 31.10.2023 betrugen die Gewerbesteuereinzahlungen bereits 16.564.412,82 €, wofür bis zu diesem Zeitpunkt Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1.049.099,00 € zu zahlen waren.
Als Vorauszahlungen für die III. und VI. Rate (fällig in 11/23 und 12/23) werden nach der Festsetzung des Statistischen Landesamtes vom 25.10.2023 noch 203.822,00 € erhoben.
Daraus ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbedarf für die Gewerbesteuerumlage 2023 (inklusive Schlussabrechnung 2022) in Höhe von insgesamt 1.252.921,00 €, der den geplanten Ansatz um 101.021,00 € übersteigt.
Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer aus Konto 61110.401300/601300.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 61110 | |
Sachkonto: 401300 / 601300 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig