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Vorlage - VII/STR/20/0963/23  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung der Gewerbesteuerumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf den Konten 61110.534100/734100 in Höhe von 101.021,00 € zur Zahlung der Gewerbesteuerumlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 Abs. KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Im Haushaltsplan 2023 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 13.000.000 € geplant. Die darauf zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist nach vorgeschriebener Berechnung in Höhe von 1.151.900,00 € veranschlagt.

 

Vierteljährlich erfolgt durch das SG Kommunalabgaben die Eilmeldung über die Ist-Einzahlungen der Gewerbesteuer im jeweiligen Quartal an das Statistische Landesamt entsprechend der Hebesätze der Stadt Zeitz.

 

Zum Stand 31.10.2023 betrugen die Gewerbesteuereinzahlungen bereits 16.564.412,82, wofür bis zu diesem Zeitpunkt Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1.049.099,00 € zu zahlen waren.

 

Als Vorauszahlungen für die III. und VI. Rate (fällig in 11/23 und 12/23) werden nach der Festsetzung des Statistischen Landesamtes vom 25.10.2023 noch 203.822,00 erhoben.

Daraus ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbedarf für die Gewerbesteuerumlage 2023 (inklusive Schlussabrechnung 2022) in Höhe von insgesamt 1.252.921,00 €, der den geplanten Ansatz um 101.021,00 € übersteigt.

 

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer aus Konto 61110.401300/601300.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:          61110

Sachkonto:      401300 / 601300

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig