Vorlage - VII/STR/65/0965/23
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Der Stadtrat beschließt:
Für die Fördermaßnahme Mehrgenerationsspielplatz im Ortsteil Kayna (Investitionsnummer: 3661219001) wird für das Haushaltsjahr 2023 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 175.000,00 Euro zur Absicherung der Finanzierung bereitgestellt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Maßnahme Radweg Nonnewitz-Theißen (Investitionsnummer: 5410021013).
Der Antrag auf die Gewährung der Zuwendung nach der RELE 2014-2020 Teil D Dorferneuerung und -entwicklung, außerhalb LEADER wurde am 26.10.2023 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd gestellt.
Gesetzliche Grundlage: | § 107 Abs. 5 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
Aufzugebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadt Zeitz beabsichtigt den Bau eines inklusiven Mehrgenerationsspielplatzes im Bereich der sogenannten Mönchshohle im Ortsteil Kayna, da es im Ortsteil Kayna keinen öffentlichen Spielplatz gibt, was ein deutliches Versorgungsdefizit darstellt. Mit der geplanten Fördermaßnahme soll nunmehr ein Platz für Generationen geschaffen werden, welcher Gelegenheit zur Begegnung gibt. Es werden inklusive, zum Teil barrierefreie Spielräume für große und kleine sowie jüngere und ältere Nutzer geschaffen.
Der Spielplatzneubau entspricht dem Dorfentwicklungsplan Kayna, dem integrierten
Stadtentwicklungskonzept 2035 der Stadt Zeitz sowie der Spielkonzeption der Stadt Zeitz.
Aufgrund der Förderung des Mehrgenerationsspielplatzes im Ortsteil Kayna am neuen Standort Mönchshohle/Pfalzstraße 1 im Förderprogramm Dorferneuerung und -entwicklung muss die Maßnahme in 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden. Um bereits in 2023 entsprechende Aufträge auslösen zu können und für den Fördermittelgeber die gesicherte Gesamtfinanzierung darzustellen muss die Maßnahme über die für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzte Verpflichtungsermächtigung abgesichert werden.
Eine positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt mit Schreiben vom 03.11.2023 vor.
Zur Deckung der Verpflichtungsermächtigung kann die Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme Radweg Nonnewitz-Theißen (Investitionsnummer: 5410021013) herangezogen werden. Bei dieser Maßnahme müssen im Haushaltsjahr 2023 keine Aufträge in der vollen Höhe der Verpflichtungsermächtigung ausgelöst werden. Der Betrag in Höhe von 175.000,00 € kann zur Deckung bereitgestellt werden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 785300/096300 | |
Bemerkung: |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Stellungnahme der Kommunalaufsicht
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme Kommunalaufsicht.pdf (1462 KB) |