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Vorlage - VII/STR/65/0969/23  

Betreff: Bewilligung Umbuchung bestätigter Haushaltsmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.12.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt die Umbuchung

in Höhe von 25.000,00 zwischen zwei Positionen der Investmaßnahme 5511022001 Rahmenkonzeption Lenssen-Park im Haushaltsjahr 2023.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

Aufzugebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Bei der Investitionsnummer 5511022001 Rahmenkonzeption Lenssen-Park wurde für die zu leistenden Zahlungen die Position 1 mit dem Produktkonto 54100.02110 Grünflächen eingerichtet. Bei der Auftragsvergabe wurde festgestellt, dass das Konto verkehrt ist. Unter Nutzung des Kontenrahmenplanes Sachsen-Anhalt und nach Rücksprache mit dem SG Haushalt müssen die Auszahlungen für diese Investition als Anlagen im Bau Sonstige Baumaßnahmen gebucht werden.

Es muss daher die Position 2 als Produktkonto 55110.096300 (785300) eingerichtet werden.

 

Der Ansatz aus 2023 in Höhe von 25.000,00 € ist daher von Produktkonto 55110.02110 (782100) an Produktkonto 54100.096300 (785300) umzubuchen.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: